Aktualisiert
Altenrhein SGBazl soll Altenrhein-Lärm prüfen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) muss prüfen, ob der Flughafen Altenrhein den Lärm von Triebwerkstandläufen mit vertretbarem Aufwand noch weiter verringern kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Anwohners teilweise gutgeheissen. Abgewiesen wurde die Forderung des Beschwerdeführers nach einer sogenannten Lärmverkapselung der Triebwerkstandläufe.