ProzessBedingte Strafen für HCL-Funktionäre beantragt
Die Staatsanwältin hat für die drei wegen Schwarzgeldzahlungen vor dem Strafgericht Lugano stehenden ehemaligen Verantwortlichen des HCL bedingte Strafen gefordert. Für Ex-Vereinspräsident Gaggini und den früheren VR-Präsidenten Kaufmann verlangte sie 16, beziehungsweise 14 Monate auf Bewährung.
Den beiden früheren Verantwortlichen des Eishockeyclubs Lugano (HCL), Fabio Gaggini und Beat Kaufmann, wird vorgeworfen, während neun Jahren durch Schwarzgeldzahlungen an die Spieler insgesamt 3,5 Millionen Franken an Kantons- und Bundessteuern hinterzogen zu haben.
Schwarzgeldkonten geführt
Die Staatsanwältin forderte für den heute 52-jährigen Gaggini in der Folge eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. So habe dieser als Anwalt Fachkenntnisse gehabt und hätte immer sein Veto gegen die Zahlungen einlegen können, lautete die Begründung. Für den 55-jährigen Kaufmann verlangte die Staatsanwältin 14 Monate.
Ebenfalls vor Gericht steht der ehemalige Direktor der Kreditabteilung einer Bank in Lugano, der als Direktionsmitglied des Vereins HCL und später als Hauptaktionär der HCL SA tätig war. Für diesen forderte die Staatsanwältin eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätze a 340 Franken.
Die Anklage wirft dem heute 61-Jährigen vor, das Konto geführt zu haben, auf welches zehn Jahre lang Schwarzgeldzahlungen für Spieler in Millionenhöhe flossen. Zudem führte er ein transitorisches Konto, auf welchem unbekannte Spender Gelder in Millionenhöhe für den Club «parkierten».
Schwarzgeld «im Sport üblich»
Die Angeklagten hatten die Schwarzgeldzahlungen gestanden. Sie hatten am Mittwoch angegeben, die Zahlungen, wie dies im Sport üblich sei, zur Rettung des Club eingeführt eingeführt zu haben. Neben dem Bund wurde durch die Schwarzgeldzahlungen auch die AHV-Kasse um 1,5 Millionen Franken geschädigt. Inzwischen wurden die AHV-Beiträge nachgezahlt und 2,86 Millionen Franken an Steuern an die Staatskasse überwiesen. Für die restliche Schuldsumme wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Garantien geleistet.
Die Strafuntersuchung war im Oktober 2005 auf Hinweis der kantonalen Steuerbehörde eröffnet worden. Es folgten Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen wichtiger Belege und Einvernahmen von Spielern, Trainern und den beiden Angeklagten. Die Schwarzgeldzahlungen sind gemäss Anklage über eigens zu diesem Zweck eröffnete Konti bei einer Luganeser Bank oder bar auf die Hand erfolgt. Das Urteil wird noch heute Donnerstag erwartet. (dapd)