Konsumentenschutz warntBei diesen Fitnessstudios lauern unfaire AGB
Manch ein Fitnessstudio drückt seinen Kunden unfaire Vertragsbedingungen auf. Die Stiftung für Konsumentenschutz nennt vier Punkte, auf die Nutzer achten sollten.
- von
- fpo
Mehr Sport treiben ist ein beliebter Neujahrsvorsatz. Doch wer dafür ein Fitnessstudio sucht, sollte gut auswählen. Denn viele Studios nützen die guten Trainingsvorsätze ihrer Kunden aus und drücken ihnen unfaire und kundenunfreundliche Vertragsbedingungen auf, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung schreibt.
Die gute Nachricht: Im Vergleich zu früheren Untersuchungen haben laut SKS diverse Studios ihre Vertragsbedingungen verbessert. Doch gebe es immer noch 28 Fitnessstudios, deren AGB nur teilweise kundenfreundlich oder überwiegend kundenunfreundlich seien. Darunter finden sich kleine und grosse Studioketten wie Activ Fitness, Basefit, Fitnessplus und Kieser (siehe Infobox). Der Konsumentenschutz nennt vier Kriterien, auf die Nutzer vor dem Vertragsabschluss achten sollten:
• Automatische Vertragsverlängerung
Bei vielen Studios bemängelt der Konsumentenschutz, dass sie die Abo-Verträge automatisch verlängern. Eine solche Verlängerung ist nicht gerechtfertigt, wenn sie bloss in den AGB versteckt erwähnt und der Kunde weder bei Vertragsabschluss noch vor der Verlängerung explizit darauf hingewiesen wird. Viele Studios erinnern ihre Kunden aber vor Verlängerung, wie sie auf Anfrage zu 20 Minuten sagen. So sagt etwa Phil Haid, Leiter Support-Center von Update Fitness, auf Anfrage, dass das Studio vor Vertragsverlängerung seine Gäste immer schriftlich über die Kündigungsmöglichkeit informiere.
• Vertragsauflösung bei Absenzen
Wichtig für Kunden sei auch die Frage, ob eine Vertragsauflösung bei längerer Absenz wie nach einem Unfall möglich ist. Der Konsumentenschutz bemängelt, dass dies etwa beim Fitnesscenter Well Come Fit nicht möglich sei. Auf Anfrage schreibt Sprecherin Katrin Neubrand aber, dass den Mitgliedern des Studios sehr wohl die Möglichkeit einer Aboübertragung und Vertragsauflösung zur Verfügung stehe. Bei Krankheit verzichte Well Come Fit selbstverständlich auf einen Vertragsfortbestand.
• Haftungsfragen
Zu guter Letzt nennt der Konsumentenschutz als weitere Bedingung für ein kundenfreundliches Fitnessstudio die Haftungsbedingungen. Wer übernimmt die Kosten für Schäden im Studio? Laut SKS widerspricht es dem Gesetz, wenn Fitnesscenter jegliche Haftung für Schäden ablehnen. Der Konsumentenschutz empfiehlt deshalb: Wählen sie kein Studio, das jegliche Haftung in den AGB ausschliesst, also auch für solche aus rechtswidrigem oder grobfahrlässigem Handeln.
• Abo übertragen
Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den Fitnessstudio-Fans achten sollten, ist die Übertragbarkeit des Abos an andere Personen. Nicht alle AGBs lassen das zu. Aura Fitness landete unter anderem deswegen auf der schwarzen Liste vom SKS. Auf Anfrage schreibt Rony Moser von Aura Fitness aber, dass Abo-Übertragungen im Studio sehr wohl erlaubt seien, obwohl dies in den AGBs anders angegeben sei. Kieser steht auf der grauen Liste. Eine Sprecherin schreibt auf Anfrage, Kieser Training habe von den Ergebnissen der Untersuchung Kenntnis und werde diese intern prüfen.
Der Konsumentenschutz hat über eine Anpassung seiner Listen mit neuen Fitnessstudios informiert. Die Listen sind entsprechend geändert (Stand 03. Februar 2020).
In der grauen Liste fehlte bei Airport Fitness der Standort Zürich. Das Airport Fitness in Belp steht nicht auf der grauen Liste des Konsumentenschutzes.
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(Video: Bieri-Sisters)
Weisse Liste
Let's go Fitness / Body Gym Gruppe
Chilli Fitness
Fitness Island
Fitness Zentrum Wetzikon
Harmony
Lady Form
Lebestark Personal Training
Physic Club
Top-Fit Fitness Club AG
Viva für Frauen
Hellgraue Liste
Fitpoint
Phoenix Fitness
Sportarena, Tolma AG
Graue Liste
Activ Fitness AG
Airport Fitness (ZH)
Basefit
Discountfit
Exersuisse
Fitness Energy (BE)
Fitness Parc Malley
Fitnessplus
High Five Fitness AG
Holmes Deutschschweiz
Holmes Westschweiz
HotShape Ladies
Kieser
Migros Fitness Club
Motion Sports Club
MTC Pieter Keulen AG
Schweiss und Eisen AG
Update
Well come Fit AG
Youngfit Fitnesscenter AG
Schwarze Liste
Schwarze Liste
Axis Fitness und Gesundheitscenter
Fit it!
Fitness la Tour
Gymfit24
Kleverfit
Die schwarze und graue Liste der Fitnessstudios
Die schwarze und graue Liste der Fitnessstudios
Der Konsumentenschutz hat die untersuchten Fitnessstudios in vier Listen unterteilt. Auf der weissen Liste landeten die Studios, deren AGBs grösstenteils kundenfreundlich sind und auf der hellgrauen Liste finden sich Fitnesscenter, deren AGBs zwar kundenfreundlich sind, aber eine automatische Vertragsverlängerung vorsehen. Die AGBs der Studios auf der grauen Liste sind nur teilweise kundenfreundlich und auf der schwarzen Liste sind die AGBs (überwiegend) kundenunfreundlich.