In Wohnung in ZürichBekannte (67) sexuell misshandelt? Mann (40) droht Landesverweis
Ein 40-jähriger Mann stand am Donnerstag wegen sexueller Nötigung vor Gericht. Am Prozess bestritt er alle Vorwürfe.
- von
- Stefan Hohler
Darum gehts
Der Mann ist arbeitslos, ohne festen Wohnsitz, alkoholabhängig und hat ein ellenlanges Vorstrafenregister. Der 40-jährige Deutsche ist beschuldigt, vor zwei Jahren eine damals 67-jährige Bekannte in Zürich sexuell genötigt und bedroht zu haben. Er war stark betrunken mit 2,5 Promille in ihre Wohnung gekommen und verlangte etwas zu essen.
Als sie sagte, dass kaum noch etwas im Kühlschrank sei, hielt er ihr laut Anklage ein Rüstmesser an die Brust und sagte: «Das kann sehr weh tun.» Zwei Stunden später legte er sich neben ihr ins Bett und zwang sie, ihn oral zu befriedigen. Am frühen Morgen stahl er ihr Portemonnaie und Handy und bezog mit der Postkarte an verschiedenen Orten Waren im Wert von 250 Franken.
Am Prozess vor dem Obergericht vom Donnerstag bestritt der Deutsche die Vorwürfe: «Ich schwöre bei Gott, ich habe sie nie gezwungen. Das geschah alles freiwillig.» Auch habe er nie ein Rüstmesser an ihre Brust gehalten: «Ich schwöre es.» Es habe an jenem Abend eine «gute, freie Energie» geherrscht.
36 Vorstrafen in Deutschland und der Schweiz
Zu den 36 Vorstrafen seit 2001, viele wegen Diebstahls, sagte der Sozialhilfeempfänger nur: «Was soll ich dazu sagen, ich sehe das nicht so problematisch.» Er habe nie jemanden «mental» schädigen wollen. Er war in Deutschland aber auch einmal wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Er sass für längere Zeit im Gefängnis in Deutschland und war Anfang 2020 Corona-bedingt aus dem Strafvollzug entlassen worden.
Das Bezirksgericht Zürich hat ihn letztes Jahr im Juni zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt – vier Monate mehr als der Staatsanwalt gefordert hatte. Zudem soll er für acht Jahre des Landes verwiesen werden. Auf eine Therapie verzichtete das Gericht mangels Motivation des Beschuldigten. Sein Verteidiger verlangte für die sexuelle Nötigung und Drohung einen Freispruch und einzig wegen des Diebstahls eine bedingte Geldstrafe. Sein Mandant sei sofort aus dem Gefängnis zu entlassen, wo er seit September 2020 sitzt.
Das Obergericht fällte am Donnerstag noch kein Urteil. Es handle sich um ein klassisches Vier-Augen-Delikt, die Frau sei von der Vorinstanz zu wenig umfassend befragt worden. Deshalb will das Gericht sie baldmöglichst vorladen und befragen und erst dann ein Urteil fällen. Wann dies der Fall ist, ist noch offen.
Wirst du oder wird jemand, den du kennst, sexuell belästigt?
Hier findest du Hilfe:
Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Verzeichnis von Anlaufstellen
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147