Bendrit Bajra: Steht wegen Auto-Stunt vor Bezirksgericht Dietikon

Bezirksgericht Dietikon12 Monate bedingte Freiheitsstrafe – Bendrit Bajra schuldig gesprochen

Der ehemalige Social-Media-Star und Komiker Bendrit Bajra muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Vom Beifahrersitz aus soll er mit Tempo 100 ein Auto gelenkt und dabei gefilmt haben.

Stefan Hohler
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Stefan Hohler
Bendrit vor Bezirksgericht

Der ehemalige Social-Media-Star und Komiker Bendrit Bajra muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Er und sein Anwalt fordern einen Freispruch. (Video: 20min)

Wieso der ehemalige Social-Media-Star Bendrit Bajra vor Gericht steht, liest du hier:

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Mittwoch, 22.03.2023
16:53

Urteilsbegründung

Für den Richter ist die Verfahrensdauer von sechs Jahren viel zu lange gewesen. Darum hat sich das in der Strafzumessung niedergeschlagen. Die Staatsanwältin hat eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verlangt.

Das Gericht geht davon aus, dass ihm die «Horrorautofahrt im Gubrist» aufgezwungen wurde. Bendrit habe aber nicht probiert, die Situation zu entschärfen, sondern er hat eine «brandgefährliche» Situation noch verschlimmert: «Er hat den Wagen beschleunigt, die Spur gewechselt und die Fahrt dabei gefilmt», sagt der Richter. Es war keine Stressausnahmesituation mehr gewesen, sondern er habe nicht als «Pussy» dastehen wollen und habe das noch mit dummen Sprüchen untermalt.

Auch der zweite Vorfall passe in das Bild. «Es war eine ganz handfeste Gehilfenschaft.» Bendrit habe das Fernlicht eingeschaltet, damit sein Beifahrer die Tat filmen konnte. «Der Beschuldigte hat die Aktion ganz bewusst unterstützt», so der Richter. «Leute die so fahren sind der Alptraum im Strassenverkehr und gehören aus dem Verkehr gezogen», sagt der Richter.

Zum Führerausweisentzug äussert sich der Richter nicht, dazu ist das Strassenverkehrsamt zuständig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Bendrit mit einem zweijährigen Entzug rechnen.

16:38

Urteil

12 Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine bedingte Geldstrafe von 13'000 Franken: Das Bezirksgericht Dietikon spricht Bendrit Bajra wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung und Gehilfenschaft schuldig.

Die Freiheitsstrafe absitzen und die Geldstrafe – 100 Tagessätze zu 130 Franken – bezahlen muss er aber nur, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt.

11:35

Zum Schluss des Prozesses sagt Bendrit, dass ihm das Ganze leid tue. Er habe viel gelernt, sei reifer geworden und werde sicher nie mehr solche Sachen mache: «Ich entschuldige mich.»

Nach dem Prozess nimmt Bendrit Bajra gegenüber den Medien Stellung: «Für mich ist klar, dass es einen Freispruch geben muss.» Er bereue den Vorfall extrem, er könne aber nicht verstehen, dass ihm vorgeworfen werde, dass er Schwerverletzte in Kauf nahm. «Was hätte ich sonst machen sollen?» Das Aufnehmen mit dem Handy sei nicht intelligent gewesen, er habe nur reagiert, nachdem der Fahrer nach hinten gestiegen sei. «Es wäre nie ein Risiko entstanden, wenn der Fahrer auf seinem Sitz geblieben wäre.»

Das Urteil wird um 16.30 Uhr gefällt

11:34

Weiter sagt der Anwalt, dass Bendrit den Zivildiensttermin verpasst habe, weil er beruflich stark beschäftigt war: «Sein Unternehmen Mr. Brunch ist innerhalb von zwei Jahren von zwei auf 22 Angestellte gewachsen.»

Den Laserpointer hätte er nicht gegen Menschen oder Tiere einsetzen wollen, sondern ihn für das Geschäft gebraucht. Seinem Mandanten dürfen auch keine Gerichts- und Untersuchungskosten wegen der überlangen Dauer des Verfahrens aufgebürdet werden. Die Staatsanwältin erwidert, dass Bendrit seine Aussagen immer wieder geändert und deshalb die Verhandlung in die Länge gezogen habe.

«Bendrit war beratungsresistent und will mit allen Mitteln verhindern, dass ihm der Führerausweis entzogen wird», sagt die Staatsanwältin.

10:47

Der Verteidiger kritisiert, dass das Strafverfahren sieben Jahre gedauert habe und dann so masslose Strafanträge verlangt würden. Beim ersten Vorfall im Gubristtunnel habe der Lenker die Situation verursacht, nicht sein Mandant. «Darum soll Bendrit freigesprochen werden», sagt der Anwalt.

Auch bezüglich Gehilfenschaft zu grober Verkehrsregelverletzung auf der Autobahn will der Verteidiger einen Freispruch. «Mein Mandant hat sich Sorgen gemacht, dass die Aktion in die Hosen gehen könnte.» Mit dem Betätigen der Lichthupe habe Bendrit andere Fahrer warnen wollen.

10:46

Plädoyer Verteidigung

Bendrits Anwalt verlangt einen Freispruch für die beiden Raserdelikte, einzig eine Busse von 500 Franken für den Laserpointer und den verpassten Zivildiensttermin sei angemessen.

Als der Fahrer Bendrit das Lenkrad buchstäblich in die Hand drückte und auf den Hintersitz kletterte, habe der Fahrer die Verantwortung von vier jungen Leuten Bendrit in die Hand gegeben. «Mein Mandant fand die Aktion nicht lustig.» Es habe sich nicht um eine vorsätzliche grobe Verkehrsregelverletzung gehandelt, sondern er habe mit allen Mitteln einen Unfall verhindern wollen.

10:27

Der Richter will wissen, was der Beschuldigte beruflich und privat macht. Bendrit sagt, dass er am Unternehmen Mr. Brunch und an einer Bar beteiligt sei und ein drittes Projekt im Gastrobereich im Auge habe. «Dazu will ich aber noch nichts sagen.» Er gehe nicht häufig in den Ausgang, zahle sich einen Monatslohn von 5000 Franken aus und lebe alleine und in keiner Beziehung. Von den damaligen Kollegen habe er sich gelöst, «weil das Umfeld mir nicht gutgetan hat».

Bendrit hat zudem einen illegalen Laserpointer im Ausland bestellt und einen Termin beim Zivildienst 2021 nicht wahrgenommen. «Ich wusste nicht, dass der Laserpointer illegal ist, ich habe ihn im Internet bestellt», sagt er. Den Zivildiensttermin habe er verpasst, weil er beruflich so beschäftigt war. Er verspricht aber, den Zivildienst zu leisten oder zu bezahlen.

10:01

Strafanträge

Die Staatsanwältin verlangt wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung und Gehilfenschaft dazu eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine bedingte Geldstrafe von 3900 Franken.

Die Fahrt im Gubristtunnel erinnere an die amerikanische TV-Serie «Knight Rider». «Das Schicksal lag alleine in der Hand von Bendrit Bajra.» Er habe absolut verantwortungslos gehandelt und sich in der Autoszene wichtig machen wollen. Sie erwähnt, dass der Beschuldigte sich in der Untersuchung mit allen Mitteln gegen den drohenden Entzug des Führerausweises gewehrt und das Verfahren in die Länge gezogen habe. Die beiden Vorfälle fanden im April 2016 statt. Er habe Einvernahmetermine vergessen, saloppe Sprüche gemacht und die Aussagen immer wieder geändert. «Von Einsicht und Reue kann keine Rede sein. Der Beschuldigte stellt sich als Unschuldslamm dar», sagt die Staatsanwältin.

09:46

Drei Wochen nach dem Stunt im Gubrist verübte Bendrit ein weiteres Verkehrsdelikt: Auf der A1 fuhr er einem Kollegen hinterher, als dieser bei voller Fahrt während neun Sekunden seinen Kopf aus dem Schiebedach des Autos hinausstreckte und beide Arme seitlich ausstreckte. Bajra fuhr auf der Überholspur parallel zum Kollegen auf und kommentierte die lebensgefährliche Fahrt mit folgenden Worten: «Mir händ da en Shipi, de macht da so illegali Sache, und zwar gaht er eifach usem Auto use, wie en Schafseckel.» Danach brachen er und der filmende Beifahrer in schallendes Gelächter aus.

Bezüglich des zweiten eingeklagten Vorfalls ist Bendrit ebenfalls teilgeständig. «Es war eine unverständliche Aktion, ich war in einem Umfeld von Kollegen, die mir nicht guttaten», sagt er. Als der Richter ihn daran erinnert, dass er den Kollegen mit dem Scheinwerfer aufforderte, nochmals aufzustehen und Oberkörper und Arme durch die Dachluke hinauszustrecken, sagt er nur: «Ich mag mich nicht mehr erinnern.» Es sei so lange her, er wisse es nicht mehr.

09:38

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Dietikon wegen grober Verkehrsregelverletzung sagt Bendrit, dass der verrückte Auto-Stunt «nie, nie geplant» war. Sie seien zu viert auf dem Nachhauseweg nach Zürich gewesen, als der Lenker im Gubristtunnel plötzlich zu ihm gesagt habe: «Halte mal das Steuerrad.» Er sei total überrumpelt gewesen und habe das Lenkrad gehalten, weil er von einem medizinischen Notfall ausging. «Und plötzlich ist er auf den Rücksitz geklettert.» Er wisse nicht, warum der Kollege das gemacht habe.

Bendrit Bajra mit seinem Anwalt.

Bendrit Bajra mit seinem Anwalt.

20min

Auf die Frage des Richters, warum er dann die Tat gefilmt habe, antwortet Bendrit: «Das kann ich nicht mehr sagen, sicher nicht, um mich zu profilieren.» Die flotten Sprüche, die er dazu gemacht hat, habe er nicht gemacht, um cool zu sein, antwortet er. «Ich war damals ein Kindskopf.» Er habe innerlich gespürt, dass er die Verantwortung für sich und die drei Mitfahrer habe. Aus diesem Grund habe er beschleunigt und sei auf die Überholspur gefahren, damit er nicht von einem anderen Auto überholt werde. Dass dabei das Tempo mit dem Handy gefilmt wurde, sei Zufall gewesen.