Versteigerung von BE 868: Bern reagiert auf den 71'000-Franken-Vertipper

Aktualisiert

Versteigerung von BE 868Bern reagiert auf den 71'000-Franken-Vertipper

Bei der Auktion um die Autonummer BE 868 wurde der Einsatz mit nur einem Klick von 7000 auf 71'000 Franken verzehnfacht. Nun nimmt das Strassenverkehrsamt Stellung.

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miw
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Bis am Mittwochabend sollte die Autonummer BE 868 beim Berner Strassenverkehrsamt online zu Ersteigern sein.

Bis am Mittwochabend sollte die Autonummer BE 868 beim Berner Strassenverkehrsamt online zu Ersteigern sein.

Leser-Reporter/Leser-Reporter
Mit nur einem Klick wurde das Gebot verzehnfacht: dies von 7000 auf 71'000 Franken. Es handelte sich jedoch um den Tippfehler eines Bieters.

Mit nur einem Klick wurde das Gebot verzehnfacht: dies von 7000 auf 71'000 Franken. Es handelte sich jedoch um den Tippfehler eines Bieters.

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Die Person wird nicht zur Kasse gebeten: Die Auktion wurde annulliert und wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Die Person wird nicht zur Kasse gebeten: Die Auktion wurde annulliert und wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Printscreen

Auf der Webseite des Berner Strassenverkehrsamtes konnte die Autonummer BE 868 ersteigert werden; mehrere Interessenten boten rege für das dreistellige Kontrollschild. Dies, bis sich ein Bieter mit dem Pseudonym Melt in das Geschehen einmischte. Dieser hievte den Betrag nämlich mit nur einem Klick von 7000 auf 71'000 Franken.

Doch diese Verzehnfachung des Betrags war alles andere als Absicht: Bieter Malt hat sich schlichtweg bei den Nullen vertippt. «Der Bieter hat sich mit E-Mail kurz nach seinem Gebot beim Amt gemeldet und einen Irrtum, also einen Tippfehler geltend gemacht», sagt Niklaus Lundsgaard-Hansen vom Strassenverkehrsamt.

Konsequenzen des Strassenverkehrsamt

Zunächst reagierte das Amt nicht: Weil der Irrtum während der Festtage passierte, war eine Korrektur durch das Amt während der Auktion nicht möglich. Muss der Bieter den happigen fünfstelligen Betrag also bezahlen? «Grundsätzlich ist das letzte Gebot verbindlich», sagt Lundsgaard-Hansen. Aber: «Weil es ein offensichtlicher Fehler war und ein Interessent kaum ein solches Angebot ernst meinen kann, anerkennen wir den Irrtum.»

So hat das Berner Strassenverkehrsamt die Auktion annulliert. «Wir werden BE 868 erneut in die Auktion bringen, voraussichtlich am 3. Januar 2019.» Dann können alle interessierten Personen wieder bieten – dabei sollten Interessierte ihren Betrag aber vorsichtig in die Online-Maske eintragen.

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