Kuriose Anzeige«Bernd das Brot» landet vor dem Staatsanwalt
Jolanda Spiess wurde angezeigt, weil sie einen Hater als «Bernd das Brot» bezeichnete. Eine Behörde beschäftigte sich mit dem Charakter von «Bernd das Brot» ist – und wies die Anzeige ab.
- von
- mme
Sehen Sie im Video, warum sich eine Staatsanwaltschaft mit «Bernd das Brot» befassen musste. (Video: 20min / mit Material von KIKA)
«Als ich das gelesen habe, kugelte ich mich vor Lachen»: Jolanda Spiess-Hegglin hat kürzlich Post von einer Staatsanwaltschaft bekommen. Grund ihres Lachanfalls: Die Staatsanwaltschaft hat sich mit den Charaktereigenschaften von «Bernd das Brot» beschäftigt. Einen Auszug davon veröffentlichte die ehemalige Zuger Kantonsrätin anonymisiert auf Twitter, wo er nun die Runde macht.
Mit diesem Tweet freute sich Spiess-Hegglin über den Entscheid der Staatsanwaltschaft, die «Bernd das Brot» als Kastenweissbrot bezeichnet.
Die Vorgeschichte: Jolanda Spiess-Hegglin hat einen Ostschweizer angezeigt, der sie auf Social Media mehrfach übel «und niederträchtig beleidigt» hatte, wie sie sagt. Der Mann wurde zwei Mal der üblen Nachrede schuldig gesprochen, musste mehrere hundert Franken Busse zahlen und ist zwei Jahre auf Bewährung. Als Spiess-Hegglin dieses Urteil publik machte, ohne Namen zu nennen, nannte sie den Ostschweizer auf Social Media «Bernd das Brot».
Strafbarer Ehreingriff?
Der Mann* «fühlte sich durch die Bezeichnung ‹Bernd das Brot› in seiner Ehre verletzt», wie nun aus dem Entscheid der zuständigen Staatsanwaltschaft hervorgeht. Der Mann erstattete Anzeige wegen übler Nachrede und Beschimpfung gegen Spiess-Hegglin.
Die Staatsanwaltschaft musste sich deshalb mit der Frage beschäftigen, ob der Ausdruck «Bernd das Brot» eine Beschimpfung und einen strafbaren Ehreingriff darstellt oder nicht.
«‹Bernd das Brot› schaut ständig Südwand an»
Die Staatsanwalt schreibt etwa: «Bei ‹Bernd das Brot› handelt es sich um eine Figur des Kinderfernsehkanals KIKA, welche sich als sprechendes und meist deprimiertes Kastenweissbrot darstellt, dessen Hände sich direkt am Laib befinden, welcher zugleich den Rumpf inklusive Kopf bildet. Bernd das Brot hat einen fatalistischen und depressiven Charakter und seine Lieblingsbeschäftigungen bestehen beispielsweise darin, zu Hause seine Südwand anzustarren, das Muster der Raufasertapete auswendig zu lernen, seine Lieblingszeitschrift ‹Die Wüste und du› zu lesen, Testbilder im Fernsehen zu schauen oder seine Sammlung der langweiligsten Eisenbahnfahrtstrecken auf Video zu erweitern.»
Strafverfahren gegen Spiess-Hegglin wird nicht eröffnet
Die Staatsanwaltschaft kam schliesslich zum Schluss, dass Spiess-Hegglin mit dem Ausdruck «Bernd das Brot» wohl ein Wortspiel betrieben habe. Aber ob sie bewusst dem Kläger «die obgenannten Charaktereigenschaften von ‹Bernd das Brot› zuschreiben wollte, erscheint mehr als fraglich und dürfte nicht nachzuweisen sein», hält sie fest.
Und selbst wenn sie den Kläger «explizit als fatalistische und depressive Person» habe bezeichnen wollen, erfülle dies nicht den objektiven Tatbestand einer Beschimpfung. Dies sei zwar definitiv kein Kompliment, doch werde der Kläger damit nicht in seiner sittlichen Ehre angegriffen.
Jolanda Spiess-Hegglin habe sich nicht in strafrechtlich relevanter Weise der Ehrverletzung schuldig gemacht, so die Staatsanwaltschaft. Auch der Tatbestand der üblen Nachrede falle ausser Betracht. Die Strafuntersuchung gegen Spiess-Hegglin sei nicht anhand zu nehmen. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Spiess-Hegglin geht weiter gegen Hater vor
Spiess-Hegglin wird derweil weiter Personen anzeigen, die sie im Internet übel beleidigen. Mit ihrem Verein #NetzCourage und ihrer «Winkelried & Töchter GmbH» hilft sie auch Drittpersonen. Oft würden übrigens Personen, die wegen ihr verurteilt würden, ebenfalls mit Anzeigen gegen sie reagieren, sagt Spiess-Hegglin. «Das war schon zirka fünfzehn Mal der Fall. Doch mein Strafregister ist leer, es handelt sich stets um sogenannte Rache-Anzeigen, weil sie es wohl unerhört finden, dass sich Betroffene von Internethass plötzlich wehren.» Bernd dem Brot, ist es nun gleich ergangen.
*Name der Redaktion bekannt