Grosszügige RegelBerner Polizisten dürfen ihre Tattoos zeigen
An einer Verhaftung in Bern sind gleich zwei Polizisten mit Tattoos an den Armen zu sehen. In Bern sind Tattoos bei der Polizei erlaubt. Auch andere Korps lockern die Regeln.
- von
- ann
Gestern haben Berner Kantonspolizisten die Friedensaktivistin Louise Schneider verhaftet, nachdem sie eine Bauwand der Nationalbank besprayt hatte. Dabei fiel auf: Zwei uniformierte Polizisten im kurzen Tenue hatten Tattoos an den Armen.
Bei der Kantonspolizei Bern bestätigt man auf Anfrage, im Korps mitunter auch die Gesellschaft und deren Zeitgeist zu widerspiegeln. «Entsprechend haben auch unsere Mitarbeiter teilweise Tattoos», sagt Sprecher Christoph Gnägi.
Es gebe aber Einschränkungen. So seien Tattoos bei der Kantonspolizei Bern erlaubt, solange sie nicht zu grossflächig sichtbar seien oder sich an exponierten Stellen wie etwa im Gesicht befänden. «Sexistische, rassistische oder gewaltverherrlichende Motive sind nicht erlaubt», sagt Gnägi.
«Der erste Eindruck zählt»
Damit ist die Kantonspolizei Bern sehr grosszügig, aber nicht mehr ganz allein. Auch einige Regionalpolizeien im Kanton Aargau oder Zürich verbieten das sichtbare Tragen von Tattoos nicht, solange diese dem Ansehen der Polizei nicht schaden.
Bei den Kantonspolizeien St. Gallen und Thurgau sind Tattoos ebenfalls kein Grund, bei der Bewerbung abgelehnt zu werden. Sind sie im Dienst aber sichtbar, müssen sie kaschiert werden. «Etwa durch einen hautfarbenen Strumpf», sagt der St. Galler Sprecher Hanspeter Krüsi.
Eine Ausnahme seien Tattoos im Gesicht oder am Hals. «In diesem Fall muss man sich das nochmals ansehen», sagt Krüsi. Der erste Eindruck sei das, was zähle. «Uniform, Haarschnitt, Aussehen, das alles muss korrekt sein.»
«Tattoos am Hals oder im Gesicht sind ein No-go»
Andere Schweizer Korps setzen auf eine noch striktere Auslegung bezüglich Körperbemalung. «Bei uns sind im Einsatz sichtbare Tattoos nicht erlaubt», sagt Marco Cortesi von der Zürcher Stadtpolizei. Polizeiaspiranten würden schon vor der Anstellung darauf aufmerksam gemacht. Es gebe aber ein knappes Dutzend langjährige Stadtpolizisten, die ein sichtbares Tattoo hätten. Cortesi: «Diese müssen das Tattoo je nach Einsatz mit der Uniform, ziviler Kleidung oder einem hautfarbenen Überzug abdecken.»
Auch bei den Kantonspolizeien Aargau und Zürich müssen Tattoos immer durch Kleidung abgedeckt sein. Bei Interessenten für den Beruf sei dies oft ein Thema. «Den Betroffenen müssen wir jeweils sagen, dass Tattoos an Unterarmen problematisch und solche am Hals oder im Gesicht ein No-go sind», sagt Sprecher Bernhard Graser.