Brasserie LorraineBerner Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren wegen Rasta-Konzertabbruch
Gegen die Brasserie Lorraine ging wegen des abgebrochenen Konzerts der Band Lauwarm eine Strafanzeige ein. Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.
- von
- Lucas Orellano
Die Brasserie Lorraine sorgte mit dem Konzertabbruch beim Auftritt der Band Lauwarm international für Schlagzeilen. Nun läuft ein Strafverfahren der Berner Staatsanwaltschaft gegen eine unbekannte Täterschaft. Dies berichten die Today-Medien unter Berufung auf ein Schreiben, das der Redaktion vorliegt.
Gegenüber den Today-Medien bestätigte Staatsanwalt Marco Amstutz demnach das Verfahren. Es gelte nun die genauen Umstände für den Konzertabbruch abzuklären und ob der Straftatbestand der Rassendiskriminierung durch diese Umstände erfüllt sei.
Die Junge SVP hatte Ende Juli Strafanzeige gegen die Brasserie Lorraine eingereicht. JSVP-Präsident David Trachsel wirft dem Lokal «Rassismus gegen Weisse» vor. Am 18. Juli war das Konzert der Band Lauwarm in der «Brass» abgebrochen worden. Dies, weil mehrere Konzertbesucherinnen und -besucher gegenüber den Veranstalterinnen und Veranstaltern angegeben hatten, sie fühlten sich wegen der Rastas der weissen Musiker «unwohl».
Der Konzertabbruch sorgte international für Aufmerksamkeit.
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GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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