Luzerner Kriminalgericht: Berufsverbot für Musiklehrer wegen Besitzes von Pornografie

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Luzerner KriminalgerichtBerufsverbot für Musiklehrer wegen Besitzes von Pornografie

Auf Datenträgern eines Musiklehrers fanden Ermittler Unmengen an Bildern und Videos mit Kinderpornografie. Das Kriminalgericht Luzern sprach den 28-Jährigen unter anderem wegen Besitzes und Konsums von mehrfach verbotener Pornografie schuldig.

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Ein 28-jähriger Musiklehrer stand unter anderem wegen Besitzes und Konsums von mehrfach verbotener Pornografie vor dem Luzerner Kriminalgericht. 

Ein 28-jähriger Musiklehrer stand unter anderem wegen Besitzes und Konsums von mehrfach verbotener Pornografie vor dem Luzerner Kriminalgericht. 

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Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken sowie einer Busse von 900 Franken verurteilt.

Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken sowie einer Busse von 900 Franken verurteilt.

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Es gibt aber keine Hinweise, dass der Verurteilte körperliche Kontakte zu Kindern vorgenommen hätte oder er ihnen etwa pornografisches Material gezeigt hätte. (Symbolbild)

Es gibt aber keine Hinweise, dass der Verurteilte körperliche Kontakte zu Kindern vorgenommen hätte oder er ihnen etwa pornografisches Material gezeigt hätte. (Symbolbild)

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Darum gehts

  • Ein 28-jähriger Musiklehrer wurde vom Luzerner Kriminalgericht unter anderem wegen Besitzes und Konsums von mehrfach verbotener Pornografie schuldig gesprochen. 

  • Er darf lebenslang keine Kinder mehr unterrichten.   

  • Bestraft wird der Mann mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. 

  • Weiter muss er sich einer ambulanten, psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

  • Auf eine Ausschaffung verzichtet das Gericht. 

Der inzwischen 28-jährige Mann kam im Jahr 2013 aus Montenegro in die Schweiz, um an der Hochschule Luzern Musik zu studieren. Dort erlangte er einen Bachelor und zwei Masterabschlüsse in Performance und in Musikpädagogik. In der Folge war er als Musiklehrer tätig und unterrichtete Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 16 Jahren. Diese Stellen verlor der Mann wegen des laufenden Strafverfahrens. 

Konkret besuchte der Musiker seit seiner Wohnsitznahme in Luzern bis im April 2021 zwei bis drei Mal pro Woche in seiner Wohnung «willentlich» einschlägige Pornoseiten, und speicherte die verbotenen Dateien mit Kinderpornografie auf seinen Geräten, wie das Gericht schreibt. Die Anzahl der gefundenen Bilder belaufen sich auf über 2000, hinzukommen noch rund 300 Videos. Nun wurde der Mann vom Luzerner Kriminalgericht schuldig gesprochen. Dies unter anderem wegen Besitzes und Konsums von mehrfach verbotener Pornografie.

Er hat mehrfach beteuert, sich in Zukunft von verbotener Pornografie fernzuhalten

Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken (total 3600 Franken) sowie einer Busse von 900 Franken verurteilt. Die Geldstrafe muss er nur bezahlen, wenn er erneut straffällig wird. Auch die Verfahrenskosten gehen zulasten des Verurteilten. Hinzu kommt, dass er sich einer ambulanten, psychotherapeutischen Behandlung unterziehen muss. Der Mann sieht seine Fehler ein und hat «mehrfach beteuert, dass er sich in Zukunft von verbotener Pornografie fernhalten werde», wie im Urteil zu lesen ist. Weil er aber über acht Jahre hinweg verbotene Pornos beschaffte und konsumierte, sah es das Gericht als «unausweichlich» an, ihm ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anzuordnen. 

Einer Ausschaffung konnte der Mann entgehen, weil er sich kooperativ, geständig und einsichtig zeigte. Ausserdem bestehe eine geringe Rückfallgefahr. Zudem hat der Mann keine Vorstrafen. «Hinweise auf Hands-on-Delikte finden sich keine», so das Gericht weiter. Gemeint ist damit, dass es keine Hinweise gibt, dass der Verurteilte körperliche Kontakte zu Kindern vorgenommen hätte oder er ihnen etwa pornografisches Material gezeigt hätte. 

Resozialisierungschancen sind in der Schweiz besser 

Weiter seien die Resozialisierungschancen für den Mann, der auch einen kroatischen Pass hat, besser in der Schweiz, weil er in Montenegro und in Kroatien praktisch kein soziales Umfeld mehr hat. «In Würdigung aller relevanten Faktoren kann nicht davon gesprochen werden, dass die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung die privaten Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz überwiegen», steht im Urteil weiter geschrieben. 

Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.

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