Aktualisiert
Beschwerde zu Hooligan-Gesetz
Die Gruppierung Referendum BWIS hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Verordnung des Kantons Zürich zum Hooligangesetz des Bundes eingereicht.
Sie enthalte Bestimmungen, die gegen das Bundesgesetz verstossen würden: Laut der Verordnung könnten nicht nur die Kantonspolizei, sondern auch kommunale Stellen wie die Stadtpolizeien Winterthur und Zürich Massnahmen wie etwa Rayonverbote aussprechen. Das Gesetz verlange aber, dass die Zuständigkeit nur einer Stelle übertragen werde.