Betriebsleiter soll in Basel obdachloser Person 27'000 geschenkt haben

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Binningen BLChef schenkt obdachloser Person 27’000 Franken – Verein geht pleite

Der damalige Leiter eines Arbeitsintegrations-Betriebs in Binningen soll einer obdachlosen Person vor Weihnachten 2019 die Barreserven des Trägervereins geschenkt haben. Danach ging der Verein in Konkurs.

von
Lukas Hausendorf
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Nach einem Veruntreuungsfall ging der Trägerverein des Arbeitslosentreffs in Binningen in Konkurs. Der damalige Betriebsleiter entwendete die gesamten Barreserven des Vereins.

Nach einem Veruntreuungsfall ging der Trägerverein des Arbeitslosentreffs in Binningen in Konkurs. Der damalige Betriebsleiter entwendete die gesamten Barreserven des Vereins.

TAT Binningen
Insgesamt 27’000 Franken, die für Lohnzahlungen im Falle eines Konkurses gedacht waren, entnahm er am 20. Dezember 2019 dem Tresor.

Insgesamt 27’000 Franken, die für Lohnzahlungen im Falle eines Konkurses gedacht waren, entnahm er am 20. Dezember 2019 dem Tresor.

20min/Matthias Spicher
Das Geld soll er in einem Couvert an eine unbekannt gebliebene obdachlose Person am Claraplatz in Basel gegeben haben. Der Platz ist ein beliebter Treffpunkt für Menschen in besonderen Lebenslagen.

Das Geld soll er in einem Couvert an eine unbekannt gebliebene obdachlose Person am Claraplatz in Basel gegeben haben. Der Platz ist ein beliebter Treffpunkt für Menschen in besonderen Lebenslagen.

Kanton BS/Sabine Schneeberger

Darum gehts

  • Der damalige operative Leiter eines Arbeitsintegrations-Betriebs in Binningen hat die Barreserven des Trägervereins veruntreut.

  • Die 27’000 Franken soll er gemäss Strafbefehl in bar einer unbekannten obdachlosen Person in Basel geschenkt haben.

  • Der heute 52-Jährige wurde nun rechtskräftig wegen Veruntreuung verurteilt.

«Ich zweifle das an», sagt Brigitte Strondl, die ehemalige Präsidentin des Trägerverein Arbeitslosentreff Binningen. Der ehemalige Betriebsleiter des Bioladens und Cafés, das der Verein betrieben hatte, veruntreute die gesamten Barreserven des Vereins. 27’000 Franken soll er am 20. Dezember 2019 aus dem Tresor genommen haben und gleichentags in Basel am Claraplatz einer ihm unbekannten obdachlosen Person übergeben haben. So steht es im Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft, die den Mann wegen Veruntreuung jetzt rechtskräftig verurteilt hat.

Strondl vermutet, die Obdachlosen-Spende sei eine Schutzbehauptung. Sie sei an der betreffenden Einvernahme dabei gewesen, sagt sie auf Anfrage. Das Gegenteil konnte ihm aber nicht bewiesen werden. Ob es eine Geste aus Nächstenliebe war oder das Geld letztlich doch in seiner eigenen Tasche landete, muss offen bleiben. Die Schuld hat der 52-Jährige eingestanden. Tatsache ist, der Verein war zum Zeitpunkt bereits arg in Schieflage und musste Mitarbeitende künden.

Nachdem die Veruntreuung der Barreserve aufgeflogen war, sei dem Trägerverein aber nur noch der Konkurs geblieben. Die Barreserve hätte just im Konkursfall dazu gedient, dass Lohnzahlungen hätten geleistet werden können.

Er versuchte, Schuld Post unterzuschieben

Der Verein bemerkte den Verlust aber nicht sofort. Der Betriebsleiter versuchte, seine Tat zunächst zu vertuschen, indem er einen Einzahlungsbeleg der Post fälschte, wonach er am 21. Dezember das Geld auf das Vereinskonto einbezahlt habe. Indem er die nicht erfolgte Gutschrift der Post anzulasten versuchte, wollte er sich zumindest etwas Zeit verschaffen, so die Staatsanwaltschaft. Lange hielt die Lüge nicht, im Januar 2020 erfolgte die Anzeige. Im September 2021 wurde der Verein vom Konkursrichter aufgelöst.

Der Betriebsleiter wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken verurteilt, bei zweijähriger Probezeit. Zudem muss er eine Busse von 1600 Franken bezahlen, hinzu kommen Auslagen und Verfahrenskosten über 5330 Franken.

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