Strafsenkung : Betrüger teilweise freigesprochen

Aktualisiert

Strafsenkung Betrüger teilweise freigesprochen

Schlappe für die Staatsanwaltschaft, die für einen IV-Betrüger aus Uster eine massive Straferhöhung auf fast vier Jahre Freiheitsentzug verlangt hat.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

Laut Anklage hat ein heute 50-jähriger Serbe aus Uster über mehrere Jahre hinweg Invalidengelder und eine Hilflosen-Entschädigung von rund einer halben Million Franken ertrogen. Der Familienvater meldete sich bereits im Sommer 2001 für eine Invalidenrente an. Die Diagnosen mehrere Aerzte berichteten von chronischen Rückenschmerzen sowie einer depressiven Stimmungslage. Ein Mediziner erklärte den Angeschuldigten gar zum Pflegefall, der bei alltäglichen Verrichtungen wie Duschen oder Anziehen von Kleidern auf fremde Hilfe angewiesen sei.

Gearbeitet und Familie verprügelt

Fest steht, dass der angebliche Patient bis Ende 2008 neben einer IV-Rente auch eine Hilflosen-Entschädigung sowie Zusatzleistungen von den Gemeinden Greifensee und Uster erhielt. Als die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnahm, war bald klar, dass der angeblich schwerkranke Mann ein sehr aktives Leben geführt hatte. So kam heraus, dass er oft nach Serbien verreiste, um sich dort an einem Hausbau zu beteiligen. Zudem konnte er Waren verladen, Pneus aus dem Keller tragen und Autos reparieren. Zudem offenbarte sein sichergestelltes Tagebuch, dass er körperlich durchaus in der Lage war, mehrmals monatlich seine Frau und seine Kinder zu verprügeln. Nicht zuletzt legte er sogar eine Lastwagenprüfung ab.

Staatsanwalt verlangte massive Straferhöhung

Das Bezirksgericht Uster sprach den Angeklagten im Januar 2010 wegen mehrfachen Betrugs und weiteren Delikten schuldig und setzte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten fest. Viel zu wenig für die Staatsanwaltschaft, die kürzlich vor dem Zürcher Obergericht eine massive Straferhöhung auf drei Jahre und neun Monate unbedingt forderte.

Allerdings ohne Erfolg, wie nun das Obergericht eröffnete. Im Gegenteil: Die Oberrichter kamen zu gewichtigen Teilfreisprüchen und senkten die Strafe auf noch 16 Monate bedingt.

Nur bei Hilflosen-Entschädigung betrogen

Aus dem Urteilsdispositiv geht hervor, dass der Angeschuldigt nur noch in Bezug auf die Hilflosen-Entschädigung von über 71 000 Franken als Betrüger verurteilt wurde. Im Bereich der Invalidengelder und Kinderrenten kam das Obergericht hingegen zu Freisprüchen. Offenbar spielte es eine Rolle, dass der Beschuldigte aus psychiatrischer Sicht nur zu 70 Prozent als invalid galt. Eine schriftliche Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor.

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