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Betrunkener Fahrlehrer muss Billett nicht abgeben

Ein Fahrlehrer in Deutschland darf seinen Führerschein behalten, obwohl er während einer Übungsfahrt mit einer Fahrschülerin angetrunken auf dem Beifahrersitz sass.

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hob ein anders lautendes Urteil eines Amtsgerichts auf, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Das Amtsgericht Weisswasser hatte dem 40-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen und ihn ausserdem zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte der Mann Revision eingelegt.

Der Fahrlehrer aus dem brandenburgischen Cottbus war während einer Überlandfahrt im sächsischen Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei hätten die Beamten bei ihm 1,49 Promille Alkohol im Blut festgestellt und den Mann daraufhin angezeigt.

Das OLG habe entschieden, dass der Fahrlehrer im Sinne des Paragrafen 316 des Strafgesetzbuches, der das Fahren mit Alkohol unter Strafe stellt, nicht schuldig sei, sagte die Gerichtssprecherin. Es komme vielmehr auf denjenigen an, der die technischen Vorrichtungen eines Autos wie Lenkung oder die Bremse tatsächlich bediene, urteilten die Richter. Im vorliegenden Fall sei das die Fahrschülerin selbst gewesen, die im übrigen bereits 20 Fahrstunden gemacht habe.

Der Fahrlehrer habe während der Fahrt neben der Fahrschülerin gesessen und sich darauf beschränkt, den Fahrkurs vorzugeben. Er habe jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fahrzeugbewegung gehabt, hiess es in dem Richterspruch.

(dapd)

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