Genf: Betrunkener Polizist feuert Schüsse ab und verletzt einen Kollegen 

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Staatsanwaltschaft ermitteltBetrunkener Polizist feuert Schüsse ab und verletzt einen Kollegen 

Der Polizist wurde von der Dienstaufsicht und von der Staatsanwaltschaft vernommen. Letztere leitete ein Verfahren ein. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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Am vergangenen Freitagabend hat ein Polizist unter Alkoholeinfluss sieben Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgegeben. 

Am vergangenen Freitagabend hat ein Polizist unter Alkoholeinfluss sieben Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgegeben. 

TDG
Er schoss auf einen Mülleimer. Einer der Schüsse prallte dabei auf einen der anderen anwesenden Polizisten ab und verletzte den Getroffenen am Fuss. 

Er schoss auf einen Mülleimer. Einer der Schüsse prallte dabei auf einen der anderen anwesenden Polizisten ab und verletzte den Getroffenen am Fuss. 

Screenshot Google Maps

Darum gehts

Ein Abend, der ausser Kontrolle geriet: Am vergangenen Freitag gab ein alkoholisierter Inspektor der Drogenfahndung in den Räumlichkeiten seiner Brigade im Hôtel de Police Carl-Vogt sieben Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab – dies berichtete die «Tribune de Genève» am Montag.

Dabei wurde einer der fünf Polizisten, die zum Zeitpunkt des Vorfalls anwesend waren, getroffen und am Fuss verletzt. Laut der Staatsanwaltschaft musste der Mann deshalb operiert werden.

Polizist unter Bedingung von Ersatzmassnahmen freigelassen

Wie die «Tribune de Genève» weiter schreibt, habe sich der Vorfall aus Versehen ereignet. Der Inspektor habe auf einen Mülleimer gezielt, wobei ein Projektil abgeprallt und in den Fuss eines Arbeitskollegen umgelenkt worden sei.

Der Inspektor sei nach seiner Aktion von der Dienstaufsicht und im Anschluss von der Staatsanwaltschaft vernommen worden. Dabei hatte er Glück und wurde vom zuständigen Staatsanwalt freigelassen, allerdings nur «unter der Bedingung von Ersatzmassnahmen, die vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt wurden». Um welche Ersatzmassnahmen es sich dabei handelt, bleibt offen.

Der Angestellte der Drogenfahndung wird der Gefährdung des Lebens anderer, der fahrlässigen Körperverletzung und der Behinderung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit beschuldigt. Es gelte die Unschuldsvermutung, so die Staatsanwaltschaft abschliessend.

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