Betrunkener Wirt wollte 78-Jährige vergewaltigen
Ein Zürcher Wirt, der im Vollrausch versucht hat, eine 78-jährige Frau zu vergewaltigen, ist zu acht Monaten Haft verurteilt worden.
Die 78-jährige Frau hatte in der Nacht auf den 18. März 2003 das Lokal als letzter Gast verlassen wollen, als sie vom Wirt auf den Hinterkopf geschlagen wurde. Er schleifte sie eine Treppe hinunter in den Keller, wo er sie zu vergewaltigen versuchte.
Dämmerzustand
Ihr Peiniger hatte an diesem Abend fünf Stangen Bier und eine Flasche vom türkischen Schnaps Raki getrunken. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass seine Einsichtsfähigkeit bei der Tat infolge des alkoholbedingten Dämmerzustandes aufgehoben war.
Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn denn auch nicht wegen der versuchten Vergewaltigung, sondern für die «Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» zu acht Monaten Gefängnis. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.
Wirkung von Alkohol gekannt
Der Wirt hatte geltend gemacht, er habe seinen Rauschzustand nicht vorhersehen können. Zudem könne er sein Trinkverhalten nicht steuern. Laut den Lausanner Richtern entfällt der Schuldvorwurf jedoch nur dann, wenn der Täter nicht voraussehen konnte, dass die Einnahme des Rauschmittels zu seiner Unzurechnungsfähigkeit führt.
Das sei etwa der Fall, wenn er durch List oder Gewalt zum Trinken veranlasst worden sei oder die Alkoholempfindlichkeit aus besonderen Umständen erheblich gesteigert gewesen sei. Das treffe hier nicht zu. Der Wirt habe die Wirkung übermässigen Alkoholkonsums aus eigener und regelmässiger Erfahrung gekannt.
Es sei ihm auch bewusst gewesen, dass er unter Alkoholeinfluss vermehrt die Selbstkontrolle verliere, namentlich nach dem Konsum von Raki. Er habe seinen unkontrollierten Rauschzustand damit zumindest in Kauf genommen und ihn folglich vorhersehen können. (Urteil 6S.49/2006 vom 3. November 2006; keine BGE-Publikation)
(sda)