Bern: Nachbar beschwert sich über zu laute Musik – da blickt er in einen Gewehrlauf

Publiziert

BernNachbar beschwert sich über zu laute Musik – da blickt er in einen Gewehrlauf

Als sich sein Nachbar bei ihm über zu laute Musik beschwerte, griff ein Berner kurzerhand zum Gewehr. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Drohung schuldig gesprochen. 

von
Simon Ulrich
1 / 3
Auf die Beschwerde hin bedrohte der Beschuldigte seinen Nachbarn mit einem Gewehr. (Symbolbild)

Auf die Beschwerde hin bedrohte der Beschuldigte seinen Nachbarn mit einem Gewehr. (Symbolbild)

imago images/blickwinkel
Es handelte sich dabei um einen Unterhebelrepetierer der Marke Winchester. (Symbolbild)

Es handelte sich dabei um einen Unterhebelrepetierer der Marke Winchester. (Symbolbild)

Winchesterguns.com
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Mann nun wegen Drohung schuldig gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Mann nun wegen Drohung schuldig gesprochen.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts 

  • Ein fast 70-jähriger Berner ist per Strafbefehl wegen Drohung schuldig gesprochen worden. 

  • Im letzten April richtete er eine ungeladene Waffe auf seinen Nachbarn, nachdem dieser sich wegen zu lauter Musik beschwert hatte. 

  • Dem Beschuldigten wurde eine bedingte Geldstrafe auferlegt; sein Gewehr wurde beschlagnahmt. 

Einem Mann aus der Berner Agglomeration brannten Mitte April 2022 die Sicherungen durch: Als sein Nachbar an jenem Samstagabend gegen 22.20 Uhr bei ihm klingelte und sich über die zu laute Musik beschwerte, griff der knapp 70-Jährige kurzerhand zu seinem Gewehr und richtete dieses auf sein Gegenüber. Dass die Waffe nicht geladen war, wusste der Nachbar nicht, weshalb er durch das Verhalten des Beschuldigten in Angst und Schrecken versetzt wurde. Zum Tatzeitpunkt hatte der Senior über zwei Promille Alkohol im Blut

Die Vorgänge an diesem Abend liess der Geschädigte nicht auf sich sitzen – und reichte gegen seinen hitzköpfigen Nachbarn Anzeige ein. Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Mann nun wegen Drohung schuldig gesprochen. Doch nicht nur das: Weil er für die bewilligungspflichtige Winchester – es handelte sich um einen sogenannten Unterhebelrepetierer – , die er 2015 im Rahmen einer Schenkung erhalten hatte, keinen Waffenerwerbsschein besitzt, wurde der Beschuldigte zusätzlich wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. 

Ihm wurde eine Geldstrafe von insgesamt 1440 Franken auferlegt, deren Vollzug allerdings aufgeschoben wird unter Ansetzung einer zweijährigen Probezeit. Bezahlen muss er hingegen eine Verbindungsbusse von 360 Franken sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von 851 Franken. Das Gewehr sowie die Munition dazu wurden durch die Polizei zur Vernichtung eingezogen.  

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

Aktivier jetzt den Bern-Push!

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung