«Widerruf der Flüchtlingseigenschaft»Bieler Hassprediger verliert Asylstatus
Abu Ramadan wurde der Asylstatus bereits vor drei Wochen entzogen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
- von
- mch
Im Falle des Imams Abu Ramadan, der in einer Bieler Moschee Hassbotschaften gepredigt haben soll, prüfen die Behörden Massnahmen. Den Asylstatus hat der Lybier schon verloren. Wird der Entscheid rechtskräftig, nimmt der Kanton Bern die Niederlassungsbewilligung ins Visier.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe Asyl und Flüchtlingseigenschaft am 3. August widerrufen, teilte der Kanton Bern heute Abend mit. Grund für den Widerruf sei, dass der Mann angeblich im Besitze eines libyschen Passes sei und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist sei.
Widerruf des C-Ausweises möglich
Der Entscheid des SEM kann aber noch angefochten werden. Sobald der Widerruf rechtskräftig sei, unterstehe der Mann nicht mehr dem Asylgesetz, sondern den ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dies ermöglicht dem Kanton Bern, die Niederlassungsbewilligung zu überprüfen. Gemeint ist ein allfälliger Widerruf des Ausweises C.
Der Kanton Bern reagierte damit auf Berichte von «Bund», «Tages-Anzeiger» und Schweizer Fernsehen SRF wonach der heute 64-jährige in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gegen Andersgläubige hetze.
Abu Ramadan reiste im Oktober 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein. Den Asylstatus erhielt er 2001. Heute hat er den Ausweis C.
Auch die Bieler Stadtbehörden haben Abklärungen zu möglichen Massnahmen eingeleitet, wie der Bieler Sicherheitsdirektor Beat Feurer (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Geprüft werde nebst einer direkten Intervention in der Moschee auch die Möglichkeit einer Strafklage.
In Biel beschäftigt sich die städtische Fachgruppe Extremismus- und Gewaltprävention bereits seit anfangs 2016 mit der Erarbeitung von Massnahmen. Ab 1. September nimmt eine neue Ansprechstelle Extremismus- und Gewaltprävention ihre Arbeit auf.
Stadtpräsident Fehr: «Imam gehört ausgeschaffft»
Erich Fehr, SP-Stadtpräsident von Biel, sagte in der Sendung «Rundschau» von Fernsehen SRF, der Imam benutze die gesellschaftliche Freiheit der Schweiz, Hass und Verachtung zu predigen. Er, Fehr, habe von den Hasspredigten erst durch die Recherchen vernommen. Für ihn sei klar, dass der Imam ausgeschafft gehöre.
Er erwarte nun, dass die Gesetze des Ausländer- und Strafrechts angewendet würden. Heute kämen viele Imame aus dem Ausland und würden die individuelle Situation ihrer Gläubigen in der Schweiz gar nicht kennen. Eine Imam-Ausbildung in der Schweiz würde diese Auslandabhängigkeit verhindern.
Als Sozialhilfebezüger in Nidau
Die Stadt Nidau, in welcher der Moschee-Prediger wohnhaft ist, bestätigte per Communiqué, dass Ramadan ein langjähriger Klient der Sozialen Dienste sei. Laut SRF soll der Libyer während 13 Jahren insgesamt 600'000 Franken an Sozialhilfe bezogen haben.
Die Nidauer Behörden unterstützen eine «unverzügliche Untersuchung der schweren Vorwürfe». Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen verurteile die Stadt «jegliche radikale Mobilisierung sowie den Missbrauch von rechtsstaatlichen Strukturen und sozialen Institutionen.»
Grundsätzlich werde Sozialhilfe unabhängig von persönlichen Überzeugungen ausgerichtet, «solange diese Überzeugungen strafrechtlich nicht relevant sind», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Sozialen Dienste hätten aber weder den Auftrag noch die Möglichkeiten, «staatsschützerische Abklärungen» zu führen.
Anonymer Hinweis löste Recherche aus
Der Journalist Kurt Pelda, Autor der Zeitungsberichte, wurde durch einen anonymen Hinweis auf den Fall des Predigers aufmerksam gemacht. Die Ar'Rahman-Moschee sei ihm bereits als «relativ radikal» bekannt gewesen, sagte Pelda in einem online publizierten Interview.
Als Person sei der Prediger nicht gefährlich, er sei «sehr schlau» und rufe nicht direkt dazu auf, «Leute umzubringen oder ein Attentat zu verüben.» Aber mit seiner Hassideologie bereite er den Nährboden für Leute, «die hören wollen, das sich Gewalt gegen Ungläubige rechtfertigen lässt.»
Ramadan: «Schweizer Staat ist eine grosse Errungenschaft»
Im Beitrag der «Rundschau» äusserte sich der Imam zum Vorwurf, er predige gegen die westliche Gesellschaft und den Schweizer Staat. Dieser sei «eine grosse Errungenschaft nicht nur für die Schweizer Bürger, sondern für die ganze Menschheit», so Ramadan. Er respektiere den Glauben anderer, und er kritisiere lediglich den Staat Israel und die zionistische Ideologie. (mch/sda)