Unter DrogeneinflussBierkrug wurde zur Waffe
Ein Italiener schlug unter Einfluss von Drogen einem 18-Jährigen seinen Bierkrug über den Kopf. Das Strafgericht verurteilt den Italiener zu einer bedingten Freiheitsstrafe.
- von
- Dominic Wipfli
Darum gehts
- Ein Italiener verweigerte einem 18-jährigen Schweizer Pub-Besucher den Eintritt und schlug ihm daraufhin mit einem Bierkrug auf den Kopf.
- Er wurde vom Gericht zu einer auf vier Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von 800 Franken verurteilt.
- Weil es sich dabei um keine schwere Körperverletzung handelte, konnte er sich einem Landesverweis entziehen.
Der stark alkoholisierte und unter Kokaineinfluss stehende Italiener, der in der Nacht auf den 17. November 2018 mit seinen Kollegen in einem Pub in Küssnacht am Feiern war, wollte dort einem 18-jährigen Schweizer den Zutritt verweigern. Nach einem kurzen Wortwechsel mit dem Schweizer schlug er ihm seinen Bierkrug über den Kopf. Der Schweizer erlitt noch heute gut sichtbare Schnittwunden um das linke Auge herum, wie der «Bote der Urschweiz» mitteilte.
Der Italiener sagt, er könne sich nicht mehr an den Vorfall erinnern, weil er einen Filmriss gehabt habe. Er könne sich nur noch an den nächsten Morgen erinnern. «Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich am Morgen zu Hause aufwachte und Schnittwunden an den Händen hatte.» Seine Kollegen erklärten ihm schliesslich am nächsten Tag, was geschehen war. Daraufhin legte er ein Schuldgeständnis ab und trug die Verantwortung für den Vorfall.
Kein Landesverweis
Die Staatsanwältin klagte ihn der schweren Körperverletzung und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz an und forderte eine auf drei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Busse von 800 Franken.
Weil schwere Körperverletzung in eine sogenannte Katalogstrafe falle, die bei ausländischen Personen zum Landesverweis führe, beantragte sie, den in der Schweiz geborenen Italiener für fünf Jahre des Landes zu verweisen. Der Verteidiger plädierte jedoch auf einfache statt schwere Körperverletzung. Weil die leichte Körperverletzung nicht mehr im Katalog der Strafen steht, um einen Landesverweis zu erhalten. Die Verletzungen seien nicht so schlimm, dass man von schwerer Körperverletzung sprechen könne. Er forderte für die Tat eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse wegen Drogenmissbrauch.
Der Mann wurde vom Gericht zu einer auf vier Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von 800 Franken verurteilt. Die Verletzungen seien tatsächlich nicht so schlimm und als dauerhafte Entstellung zu betrachten. «Im Sinne eines Grenzfalls und einer letzten Chance» sah das Gericht von einem Landesverweis ab. Der Gerichtspräsident Ruedi Beeler appellierte an den Italiener, diese Chance wahrzunehmen, ihm drohe sonst beim nächsten Vergehen ein Landesverweis.