Rebstein SGBlaufahrer (38) verletzt Töfflifahrerin schwer – das kommt ihn teuer zu stehen
Im September fuhr ein 38-Jähriger in alkoholisiertem Zustand in Richtung Altstätten SG. Bei einer Abzweigung prallte er in eine Mofafahrerin und verletzte diese schwer. Nun wurde der Mann deswegen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

- von
- Seline Bietenhard
Darum gehts
Ein 38-Jähriger war im September 2022 alkoholisiert im Auto unterwegs.
Bei einer Kreuzung prallte er in eine Töfflifahrerin, wobei diese schwer verletzt wurde.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Autofahrer zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.
Im September 2022 war ein heute 38-jähriger Deutscher mit dem Auto frühmorgens nach dem Konsum von mehreren alkoholischen Getränken auf der Staatsstrasse in Rebstein SG Richtung Altstätten SG unterwegs. Der Mann soll dabei mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.
In der Linkskurve bei einer Abzweigung kam der Deutsche wegen seines alkoholisierten Zustands, und weil er sich zu wenig rechts hielt, zur Mitte der Strasse. Gleichzeitig wollte eine 51-jährige Frau mit ihrem Töffli nach links abbiegen und blieb bei der Abzweigung stehen. Der 38-Jährige prallte dort ungebremst und frontal gegen die Frau.
1,78 Promille im Blut
«Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Mofalenkerin über die Motorhaube Kopf voran gegen die Frontscheibe des Autos geschleudert», so die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der Mann nun Mitte Mai erhielt. Anschliessend wurde die 51-Jährige nach vorne auf den Asphalt der Strasse geschleudert, wo sie schwer verletzt zum Liegen kam. Nach einigen Metern konnte der Beschuldigte sein Auto anhalten. Ein Atemalkoholtest beim 38-Jährigen ergab, dass er mit 1,78 Promille im Blut unterwegs und somit fahrunfähig war.
Die 51-jährige Töfflifahrerin stellte gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und machte eine Zivilforderung (Schadenersatz und Genugtuung) in unbekannter Höhe geltend.
Die Blaufahrt kostet den 38-Jährigen über 5000 Franken
Der 38-Jährige wurde nun Mitte Mai der fahrlässigen schweren Körperverletzung und des Führens eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 150 Franken (total 18’000 Franken).
Diese muss er nur bezahlen, falls er innert drei Jahren erneut straffällig wird. Hingegen muss der 38-Jährige eine Busse von 4000 Franken und Gebühren von 350 Franken bezahlen. Weiter muss er ebenfalls für die besonderen Auslagen aufkommen – die Unfallaufnahme der Polizei sowie die Abschleppkosten, was den Deutschen weitere 856 Franken kostet. Die Zivilforderung der Privatklägerin wird auf den Zivilweg verwiesen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Probleme mit Alkohol?
Hier findest du Hilfe:
Blaues Kreuz Schweiz, Beratungsstellen
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Anonyme Alkoholiker, Tel. 0848 848 885
Feel-ok, Informationen für Jugendliche
My Drink Control, Selbsttest
Vergiftungsnotfälle, Tel. 145
Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen
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