Blocher: Obligatorische Sprachkurse für Ausländer
Justizminister Christoph Blocher will anerkannte Flüchtlinge und vorläufig in der Schweiz aufgenommene Menschen verpflichten, eine Landessprache zu lernen.
Bei der Sprachförderung sei bei der Integration zuerst anzusetzen, sagte Christoph Blocher in einem am Freitag veröffentlichten Interview der «Neuen Luzerner Zeitung». Wer in der Schweiz bleiben dürfe, müsse die Sprache beherrschen.
Wären Sprachkurse Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung, würde man «die Leute zu ihrem Glück zwingen», sagte Blocher. «Das würde ich sehr begrüssen.» Die Bewerberinnen und Bewerber müssten nach seinen Vorstellungen einen Teil des Kursgeldes selbst bezahlen. Zur Zeit seien Pilotprojekte im Gang.
Den Kantonen, die für den Vollzug zuständig seien, könne der Bund zwar keine Vorschriften machen, schränkte Blocher ein. Doch der Bund könne Leitplanken setzen. Bei Flüchtlingen etwa könne die Sozialhilfe gekürzt werden. Bei Ausländern könne eine solche Verflichtung für eine Niederlassungsbewilligung vorgesehen werden.
Sprachtests für Ausländerinnen und Ausländer sind nach Blochers Ansicht ab Anfang 2008 umsetzbar, «wenn der Wille vorhanden ist». Denn die rechtlichen Voraussetzungen seien mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes vorhanden.
Weitere Verschärfungen im Asylgesetz seien nicht geplant, sagte Blocher. Eine grosse Herausforderung sei die unerwartete Zunahme von Asylgesuchen aus Eritrea 2006. Diese sei zu einem grossen Teil auf den Entscheid der Asylrekurskommission zurückzuführen, Dienstverweigerer aus Eritrea als Flüchtlinge anzuerkennen. (sda)