Blochers Departement will Witwe verjagen

Aktualisiert

Blochers Departement will Witwe verjagen

Nach dem Tod eines Gleitschirmfliegers erwägt Bundesrat Blochers Amt für Migration (BFM), die Witwe und Mutter des gemeinsamen Kindes des Landes zu verweisen. Begründung: Die Peruanerin war erst seit drei Jahren verheiratet.

«Ich kann doch nichts dafür, dass mein Mann stirbt», erklärt die junge Witwe in einem Bericht der Sonntagszeitung. Die Brücken zu ihrem Heimatland habe sie längst abgebrochen, während sie und der kleine Sohn in der Schweiz enge Beziehungen mit ihren Schwiegerelten beziehungsweise Grosseltern pflegen.

Das Unglück mit dem Tod des Mannes, der bei einem Gleichtschirmunfall ums Leben kam, scheint aber auf dem BFM niemand zu interessieren. Juristisch hat die Frau schlicht Pech gehabt. Weil ihr Mann nach nur drei Ehejahren verstorben ist, hat sie kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das bekommt sie erst nach fünf Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt lautet ihr Eintrag im Ausländerausweis: «Aufenthaltszweck: Verbleib beim Ehegatten.» Und der ist nach dem Tod des Gatten laut Bundesamt nicht mehr gegeben.

Ihr Kind kann sie hierlassen

Im Brief erwägt das Amt deshalb, die Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Die Gründe liefert die von Christoph Blocher geleitete Behörde gleich mit: Während dem kurzen Aufenthalt in der Schweiz habe sie keine besonderen Beziehungen zu diesem Land aufgebaut. Ausserdem habe sie die Möglichkeit, «in Ihren Heimatstaat zurückzukehren, in dem Sie die prägenden Jugendjahre verbracht haben.»

Laut Sonntagszeitung ist es der Frau überlassen, ob sie ihr Kind mitnimmt, oder ob es bei den Grosseltern bleibt. Der Kleine kann nicht des Landes verwiesen werden. Grund: Er ist Schweizer.

voi

Deine Meinung