BerlinKlimablockade soll Lebensretter behindert haben– Velofahrerin (44) ist tot
In Berlin wurde am Montagmorgen eine Radfahrerin von einem Betonmischer erfasst und schwer verletzt. Mittlerweile ist sie verstorben.
Darum gehts
Am Montag überrollte in Berlin ein Betonmischer eine Velofahrerin. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr kam verspätet zum Unfallort, weil es wegen Blockaden von Klimaaktivisten lange im Stau gestanden hatte. Die Frau wurde zuerst fälschlicherweise bereits vor einigen Tagen für tot erklärt. Die Polizei korrigierte die Meldung am Donnerstag und teilte mit, dass sie weiterhin in einer Klinik intensivmedizinisch behandelt werde. Am Donnerstagabend sei sie nun für immer eingeschlafen, zitiert die deutsche «Bild» die örtliche Polizei. Bereits am Mittwoch hatte die Behörde wegen Behinderung von Rettungsarbeiten gegen zwei der Klimaaktivisten Anzeige eingereicht.
Einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (Bezahlartikel) zufolge soll die Klimablockade jedoch keinen Einfluss auf die Notfallversorgung der Frau gehabt haben. Die Zeitung berief sich am Freitag auf einen internen Vermerk der Feuerwehr. Demnach soll die Notärztin ohnehin entschieden haben, dass der Betonmischer nicht mit einem Spezialfahrzeug angehoben werden sollte.
Retter mussten improvisieren
Laut dem Feuerwehr-Sprecher Rolf Erbe sei der sogenannte Rüstwagen, mit dem beispielsweise schwere Lasten angehoben werden können, eine «recht relevante» Zeit im Stau gestanden, wodurch sich die Rettung zeitlich verzögert habe. Schlussendlich hätten die Retter an der Unfallstelle improvisieren müssen.
Am Montag hatte ein Sprecher der Berliner Polizeigewerkschaft nach dem Vorfall gesagt: «Spätestens jetzt sollte man sich vom Märchen des harmlosen Protests verabschieden. Wer Verkehrswege blockiert, riskiert die innere Sicherheit und nimmt bewusst in Kauf, dass Menschen in Not länger auf Hilfe warten müssen.»
In der Schweiz drohen drei Jahre Haft
In der Schweiz, wo ebenfalls regelmässig Strassen durch Klimaaktivisten blockiert werden, ist ein solch tragischer Fall wie in Deutschland glücklicherweise bislang noch nicht eingetreten. Auch hier müssten die Verantwortlichen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. So droht beispielsweise wegen unterlassener Nothilfe oder Hinderung einer Amtshandlung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
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