FrankreichBloggerin wegen Beizen-Kritik verurteilt
Eine Frau hat auf ihrem Blog ein Restaurant kritisiert. Nun wurde sie von Frankreichs Justiz der Verleumdung schuldig gesprochen. Solche Urteile wären auch in der Schweiz möglich.
- von
- saw

Eine französische Bloggerin übte Kritik an einem Restaurant und wurde der Verleumdung schuldig gesprochen.
Die Blogger dieser Welt teilen alles mit uns: Die neusten Trends, die schönsten Orte und die besten Restaurants. Nicht immer ist dies für die beschriebenen Lokale aber Werbung. «Der Ort, den man im Cap Ferret meiden sollte» lautete der Titel der Beizenkritik einer französischen Bloggerin. Die Angestellte, die sie bediente, bezeichnet sie als «Xanthippe», die Wirtin halte sich für eine «Diva». Zudem beschreibt sie, wie sie zehn Minuten warten musste, bis sie einen Apéritif serviert bekam, dass der Wein zu kalt war und die Hauptspeise erst nach zweimaligem Nachfragen auf den Tisch kam.
Wegen dieser Kritik wurde die Bloggerin am 30. Juni von einem französischen Gericht der Verleumdung schuldig gesprochen. Sie muss 1500 Euro Schadenersatz und 1000 Euro Gerichtskosten zahlen, wie die Zeitung «Le Matin» berichtet.
Ein solches Urteil ist laut Nicolas Capt, Rechtsanwalt für neue Technologien, auch in der Schweiz möglich. Denn wenn jemand ein Produkt oder eine Dienstleistung öffentlich kritisiert, kann er theoretisch wegen Beleidigung, Verleumdung oder unlauteren Wettbewerbs verklagt und zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Generell werde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hingegen der Grundsatz der Meinungsäusserungsfreiheit hochgehalten.
«Blogs nutzen, um Kritik auszuwerten»
Olivier Di Natale, Direktor der Firma General-Media, die das Restaurantbewertungsportal iTaste betreibt, ist vom Urteil jedoch nicht beunruhigt. Er ist der Meinung, dass es nicht der richtige Weg für ein Restaurant ist, auf solche Kommentare mit einem Rechtsstreit zu reagieren. Dadurch würden sie einem kleinen Kommentar grosse Beachtung verschaffen. «Profis sollten Blogs und Websites besser nutzen, um Kritik auszuwerten. Denn Transparenz wird von den Nutzern sehr geschätzt.» Doch letztlich liegt die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Verleumdung im Ermessen der Richter.