Rabiate Ehefrau: Blutiger Rosenkrieg im Blumenladen

Aktualisiert

Rabiate EhefrauBlutiger Rosenkrieg im Blumenladen

Während eines heftigen Ehestreites hat eine Hausfrau ihren Ehemann in seinem Blumengeschäft in Uster mit einem Floristenmesser in den Rücken gestochen. Nun hat das Obergericht die Angreiferin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.

von
Attila Szenogrady

Tatort Uster: Ausgerechnet ein Blumengeschäft wurde im Frühling 2005 zum Schauplatz eines erbittert geführten Rosenkrieges. Auf der einen Seite stand der heute 41-jährige Inhaber des Ladens. Auf der anderen Seite seine heute 35-jährige Ehefrau, die er 1994 in der Dominikanischen Republik geheiratet hatte.

Polizisten in den Unterarm gebissen

Der Ehekrach eskalierte erstmals am 9. April. Damals weigerte sich die Dominikanerin trotz eines richterlichen Hausverbotes, das Blumengeschäft ihres Schweizer Mannes zu verlassen. Kurz darauf gerieten zwei vom Mann aufgebotene Polizeibeamte zwischen die Fronten. Als die Ordnungshüter die Frau abführen wollten, rastete sie völlig aus. Sie schlug wild mit den Beinen um sich und biss einen der Polizisten in den linken Unterarm. Erst danach gab sie ihren Widerstand auf.

Ehemann mit Floristenmesser niedergestochen

Am 14. Juni kam es noch schlimmer. Damals tauchte die verzweifelte Mutter – die Behörden hatten ihr die Obhut über ihre Kinder entzogen – erneut im Blumengeschäft ihres Mannes auf und verlangte von ihm Geld. Als dieser wiederum mit dem Beizug der Polizei drohte, flippte sie völlig aus.

Gerade als der Geschädigte seine Lehrtochter anwies, die Polizei zu alarmieren, griff sie zu einem Floristenmesser und ging auf ihren Mann los. Da sich dieser im letzten Moment duckte und abdrehte, stach sie ihm im Bereich des rechten Schulterblattes in den Rücken. Trotz der schmerzenden Wunde konnte er seine Frau in der Folge überwältigen und auf den Boden drücken. Die Messerstecherin verschwand danach bis zum Dezember 2005 in der Untersuchungshaft. Der Mann hatte Glück, da die Stichverletzung nicht lebensgefährlich war.

Messerattacke vergeblich in Abrede gestellt

Im September vor einem Jahr beschäftigten die Vorfälle zunächst das Bezirksgericht Uster. Trotz der erdrückenden Beweislage erklärte sich die Angeklagte für nicht schuldig und stellte sogar ihre Messerattacke in Abrede. Sie erklärte, dass sich ihr Mann das Messer womöglich selber in den Rücken gesteckt habe. Eine Darstellung, die das Gericht als unwahrscheinlich und lebensfremd einstufte. Es verurteilte die Angeklagte wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Strafe erhöht

Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in die Berufung. Während die Untersuchungsbehörden nicht nur die Bestätigung der Schuldsprüche, sondern auch eine Straferhöhung auf zwölf Monate verlangten, forderte die Verteidigung einen vollen Freispruch.

In seinem nun eröffneten Urteil hat das Obergericht die in Uster bestimmten Schuldpunkte bestätigt. Zudem im Sinne der Staatsanwaltschaft die bedingte Freiheitsstrafe wegen des erheblichen Verschuldens auf zwölf Monate erhöht. Der seelisch angeschlagenen Frau wurde zudem die Weisung erteilt, sich für die Dauer der Probezeit von zwei Jahren einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen.

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