Brügglifeld für vier FCZ-Fans gesperrt

Aktualisiert

Brügglifeld für vier FCZ-Fans gesperrt

Der Aargauer Regierungsrat hat die Rayonverbote gegen vier gewaltbereite FCZ-Fussballfans bestätigt.

Er lehnte die Beschwerden gegen die von der Kantonspolizei verfügten Rayonverbote beim Fussfallstadion Brügglifeld in Aarau ab.

Die Rayonverbote galten für die Saison 2007/08, wie die Staatskanzlei Aargau am Mittwoch mitteilte. Den vier Personen ist der Aufenthalt in einem definierten Rayon um das Stadion jeweils eine Stunde vor und bis zwei Stunden nach den Spielen des FC Aarau untersagt.

Die Polizei war auf die Fans aufmerksam geworden, weil sie beim Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich am 1. September 2007 im Aarauer Stadion einen Zaun bestiegen hatten. Abklärungen ergaben, dass sie aufgrund früherer Vorfälle teilweise bereits mit Stadionverboten belegt waren.

Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung

Gegen die vier FCZ-Fans laufen auch Verfahren im Zusammenhang mit der Verschleppung eines Fussballfans in der Region Aarau, wie Marcel Bolz, Chef Rechtsdienst des Regierungsrates, auf Anfrage sagte. Ihnen wird unter anderem Freiheitsberaubung, Entführung, Raub, Nötigung und Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Das Bezirksamt Aarau ermittelt insgesamt gegen 14 Anhänger des FCZ im Alter zwischen 17 und 23 Jahren. Sechs Fans waren Anfang Januar vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen. Vier mutmassliche Täter wohnen im Kanton Aargau, die übrigen im Kanton Zürich.

Den 14 Fussballfans wirft das Bezirksamt Aarau vor, am 12. November 2007 einen 26-jährigen Fan des Grasshopper-Clubs (GC) im Raum Aarau aus seiner Wohnung verschleppt zu haben. Anlass zur Verschleppung war laut Bezirksamt offenbar der Diebstahl einer Clubfahne gewesen.

(sda)

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