Schwere Körperverletzung: Brutales Schläger-Duo muss ins Gefängnis

Aktualisiert

Schwere KörperverletzungBrutales Schläger-Duo muss ins Gefängnis

Zwei Männer verprügelten nach einem Saufgelage in einem Zürcher Nachtclub einen Passanten spitalreif. Nur kurze Zeit später schlug einer der Täter erneut wahllos auf einen Fussgänger ein.

Von Attila Szenogrady
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Von Attila Szenogrady
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die beiden Täter zu Gefängnisstrafen und zu einer Bezahlung von hohen Schmerzensgeldern.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die beiden Täter zu Gefängnisstrafen und zu einer Bezahlung von hohen Schmerzensgeldern.

Es war am 12. Februar 2012, als die heute 24-jährigen Beschuldigten aus der Ostschweiz den Club «Jade» in Zürich aufsuchten. Ein Kosovare und sein Schweizer Begleiter tranken sich einen Rausch an und machten sich in den frühen Morgenstunden mit dem Auto auf den Heimweg.

Bereits an der Bahnhofstrasse rastete der Schweizer aus. Grund dafür war ein Fussgänger, der sich über die Fahrweise des Kosovaren vor einem Zebrastreifen beschwert hatte. Fest steht, dass der aufgebrachte Beifahrer ausstieg und den Passanten sogleich mit Faustschlägen gegen den Kopf eindeckte. Dann griff auch der Lenker an und schlug den Schweizer Geschädigten mit einem wuchtigen Hieb von der Seite zu Boden. Worauf beide Männer auf das am Boden liegende Opfer eintraten. Vor allem gegen das Gesicht. Obwohl der Geschädigte mehrere Schädelbrüche erlitten hatte, setzten sich die Täter feige vom Tatort ab. Der Fussgänger hatte Glück im Unglück und kam mit dem Leben davon. Allerdings leidet er heute noch unter den Folgen des Angriffs.

Sinnlose Brutalo-Attacke

Nur wenige Monate später schlug der kosovarische Täter erneut zu. Diesmal hielt sich der Mann nach seinem Geburtstagsfest in den frühen Morgenstunden beim Parkhaus Urania auf und griff aus heiterem Himmel und völlig grundlos einen Passanten an.

Er boxte dem Opfer wuchtig ins Gesicht, worauf dieses ungebremst mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug. Der attackierte Lokführer erlitt einen mehrfachen Schädelbruch und kann seither seinen Beruf nicht mehr ausüben. Erneut setzte sich der Angreifer vom Tatort ab.

Hohe Strafen verlangt

Beide Täter wurden im Oktober 2012 festgenommen und verbrachten danach mehrere Monate in Untersuchungshaft. Am Donnerstag standen sie vor dem Bezirksgericht Zürich und mussten wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit hohen Freiheitsstrafen von fünf Jahren sowie vier Jahren rechnen. Beide Männer gaben die Angriffe grundsätzlich zu, versuchten aber die eigene Haut zu retten. Bei der ersten Attacke schoben sie sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe. Beim zweiten Vorfall machte der Kosovare einen Filmriss geltend. Er könne sich an nichts mehr erinnern, erklärte er.

Beide Täter müssen ins Gefängnis

Die Verteidiger verlangten zwar keine Freisprüche, setzten sich aber für milde Freiheitsstrafen von 14 Monaten sowie sechs Monaten ein. Das Gericht vertrat eine andere Meinung und verurteilte den Rückfalltäter wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten.

Besser kam der Schweizer davon. Er erhielt wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Ein Jahr davon unbedingt. Beide Beschuldigten wurden zu hohen finanziellen Entschädigungen verpflichtet. So wurde beiden Opfern neben Schadenersatz hohe Schmerzensgelder von 30'000 Franken sowie 20'000 Franken zugesprochen. Das Gericht ging von einem erheblichen Tatverschulden aus.

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