Politische Grundrechte Bündnis will sich nicht an illegaler Demonstration beteiligen
Demonstrationen mit über 300 Personen sind im Kanton Uri wegen Corona verboten worden. Dies will das Bündnis der Urkantone nicht hinnehmen und darum soll nun das Bundesgericht entscheiden.
- von
- Daniela Gigor
Darum gehts
Nachdem das Aktionsbündnis Urkantone eine Absage zur Kundgebung «Nein zu Covid-19-Gesetz» in Altdorf kassierte, wurde Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht.
Nun befasst sich das Obergericht damit.
Das Aktionsbündnis Urkantone hofft nun auf eine rasche Entscheidung des Obergerichts.
Wenn keine Bewilligung vorliegen sollte, distanziert sich das Aktionsbündnis von weiteren oder ähnlichen Aufrufen, nach Altdorf zu gehen.
Gegen «das Urner Covid-19-Reglement wegen Verbot von politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen mit mehr als 300 Teilnehmern» hat das Aktionsbündnis Urkantone ausserdem auch beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Am 26. März hatte die Urner Regierung per Verordnung Kundgebungen mit mehr als 300 Teilnehmern generell verboten. Wie das Aktionsbündnis der Urkantone am Mittwoch mitteilt, hat es gegen diese aus seiner Sicht «unzulässige Einschränkung elementarer politischer Grundrechte Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht». Das Aktionsbündnis begründet die Beschwerde mit drei Punkten: Erstens sei es ein Verstoss gegen den Vorrang des Bundesrechts, weil die aktuelle bundesrätliche Verordnung den Kantonen zusätzliche Einschränkungen nur gestatte, wenn dadurch die politischen Rechte gewährleistet bleiben.
Zweitens werde durch die pauschale Beschränkung der Teilnehmeranzahl die verfassungsmässige Meinungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismässig eingeschränkt. Und drittens stelle der Urner Rechtsakt so kurz vor der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz einen klaren Verstoss gegen die verfassungsrechtlich garantierten politischen Rechte dar, welche die freie Meinungsbildung schützen würden.
Urner Regierung lässt Obergericht entscheiden
Bewegung erhielt am Mittwoch auch die Beschwerde des Bündnis Urkantone gegen das Verbot der Kundgebung, die das Bündnis am Samstag in Altdorf plante und für die es keine Bewilligung erhielt, wogegen das Bündnis Beschwerde erhob. Wie der Urner Regierungsrat am Mittwoch bekannt gab, hat das Aktionsbündnis ein Ausstandsgesuch gegen den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz gestellt. Der Regierungsrat leitet die Beschwerde an das Obergericht des Kantons Uri zur Behandlung weiter, wie die Regierung weiter mitteilte.
Bündnis will nicht illegal demonstrieren
Josef Ender, Sprecher des Aktionsbündnis der Urkantone, sagte auf Anfrage von 20 Minuten: «Wir gehen davon aus, dass es noch eine funktionierende Rechtssprechung gibt und wir hoffen, dass uns bis am Freitag ein Urteil vorliegt, das uns die Bewilligung für die geplante Kundgebung erteilt.» Falls dies nicht der Fall sein sollte, will das Aktionsbündnis nicht nach Altdorf gehen. «Dann werden wir uns auch an keinen anderen Aktionen beteiligen oder diese unterstützen», so Ender weiter. Hintergrund: Auf Telegram wird auf mehreren Kanälen aufgerufen, am Samstag nach Altdorf zu kommen. Die Polizei gab bekannt, dass sie eine unbewilligte Demonstration verhindern werde.
Die Urner Regierung hat die Bewilligung der Kundgebung verweigert, weil die Maskentragepflicht bei der erwarteten Anzahl von Teilnehmern weder von den Organisatoren gewährleistet noch von der Polizei durchgesetzt werden könnte. «Die Kundgebung brächte eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte», schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung weiter. Bei der Abwägung der Interessen sei zu Lasten der Gesuchsteller zusätzlich ins Gewicht gefallen, dass die Inzidenzzahl im Kanton Uri aktuell sehr hoch liege. Zudem hätten die Organisatoren trotz entsprechenden Nachfragen keine detaillierten Verkehrs- und Parkkonzepte vorlegen können.
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