Zürcher KantonsratBürgerliche erteilen Stimmrecht für Ausländer eine Abfuhr
Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich erhalten auch künftig kein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene. Dies hat der Kantonsrat am Montag beschlossen.
Darum gehts
Am Montag entschied der Kantonsrat über das kommunale Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
Der Kantonsrat lehnte die Behördeninitiative ab.
Ausländerinnen und Ausländer sollen künftig in den Zürcher Gemeinden Abstimmen und Wählen können. Das verlangte eine Behördeninitiative. Am Montag hat der Kantonsrat die Behördeninitiative der Stadt Zürich mit 84 gegen 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Dies schreibt «ZüriToday» unter Berufung der SDA.
Unterstützt wurde die Initiative von SP, AL, Grünen und GLP. An der Kantonsratssitzung verwiesen die Befürworterinnen und Befürworter auf die positiven Erfahrungen, die man in anderen Kantonen mit der Einführung des Ausländer-Stimmrechts auf kommunaler Ebene gemacht habe.
Dass Ausländerinnen und Ausländer, die längerfristig in der Schweiz leben, auf lokaler Ebene politisch mitbestimmen können, sei richtig, so die Befürworter. Gerade Gemeinden und Städten, die einen hohen Ausländeranteil aufweisen, würden ohne dieses Wahl- und Stimmrecht von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden.
Stimm- und Wahlrecht durch Einbürgerung
Die Initiative sah vor, dass Städte und Gemeinden überlassen werden soll, ob sie das kommunale Ausländerstimmrecht einführen wollen oder nicht. Bei der FDP warnte man aufgrund dieses Fakts, dass dadurch ein Flickenteppich entstehen würde. Es brauche in solchen Fragen eine verlässliche und einheitliche Lösung für den ganzen Kanton Zürich.
Die Gegnerinnen und Gegner der bürgerlichen und Mitte-Partei wollen daher am Grundsatz festhalten, dass Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht durch eine Einbürgerung erhalten.
Weil die Initiative abgelehnt wurde, ist das Thema Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer vorerst vom Tisch. Doch auch wenn der Kantonsrat zugestimmt hätte oder den Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines ausformulierten Gegenvorschlages beauftragt hätte, wäre der letzte Entscheid durch die Stimmberechtigten gefällt worden. Denn die Umsetzung der Behördeninitiative hätte eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig gemacht.
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