Bundesanwalt: Kein «Krieg gegen den Terror»

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Bundesanwalt: Kein «Krieg gegen den Terror»

In einem Vortrag in Luzern stellte sich Bundesanwalt Valentin Roschacher vorbehaltslos hinter die Wahrung der Menschenrechte bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Terrorismus.

Ohne die USA explizit zu nennen, ging Roschacher an einer Tagung des Internationalen Menschenrechtsforums Luzern in aller Deutlichkeit auf Distanz zu den amerikanischen Methoden bei der Terrorismusbekämpfung. Unter Hinweis auf den jüngsten Jahresbericht von Amnesty International sagte der Bundesanwalt, er bedaure es sehr, dass sich der «Krieg gegen den Terror» in der internationalen Staatengemeinschaft bei der Bewältigung des 11. Septembers und der anschliessenden Anschläge so rasch so breiten Raum geschaffen habe. «Und ich bedaure insbesondere, dass sich das Paradigma des 'Kriegs gegen den Terror' ungleich stärker und rücksichtsloser durchgesetzt hat, als die strafrechtliche Aufklärung dieser kriminellen Taten», sagte Roschacher laut Redetext.

Heute müsse man feststellen, dass sich in der Bewältigung der vom Netzwerk El-Kaida ausgelösten weltweiten Terrorismuskrise durch die massgebenden Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft weder die weltweite Sicherheitslage noch die Situation der Menschenrechte entscheidend verbessert habe. Dies sei eine Folge der gezielten Vernachlässigung beziehungsweise des streckenweisen Verzichts auf die blossen Mittel des Strafrechts. Die Organisation El-Kaida sei trotz aller Anstrengungen nicht isoliert und zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen worden, sondern metastasiere international weiterhin in bedenklicher Weise und ziehe gefährliche Kreise, sagte Roschacher. Strafrecht und Menschenrechte bildeten keinen Gegensatz, sondern das Strafrecht stelle im Gegenteil ein Menschenrecht dar, und zwar sowohl für Opfer wie auch für Täter.

Der Bundesanwalt wies in diesem Zusammenhang auch die Kritik an der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA bei den Terrorismusermittlungen zurück. Es handle sich teilweise um böswillige Unterstellungen. Das mit den USA abgeschlossene so genannte Operative Working Agreement beschränke sich ausschliesslich auf die strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September und beachte strikte die geltenden rechtsstaatlichen Regelungen. Roschacher akzeptierte aber ausdrücklich die Rügen des Bundesgerichts im Zusammenhang mit den Terrorismusermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA). Man habe sich diese Kritik hinter die Ohren geschrieben.

Das am 15. September 2001 eingeleitete Ermittlungsverfahren der BA stehe in diesen Tagen vor dem Abschluss der ersten Phase, gab der Bundesanwalt weiter bekannt. Über das Resultat der gerichtspolizeilichen Ermittlungen werde die Öffentlichkeit demnächst informiert.

(dapd)

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