Bundesbeamte wegen Opernreisli gebüsst

Aktualisiert

Bundesbeamte wegen Opernreisli gebüsst

Die Berner Justiz hat 14 Bundesbeamte wegen Vorteilsannahme mit bis zu 1.500 Franken gebüsst. Hohe VBS-Mitarbeiter hatten Einladungen zu Opernbesuchen in Südfrankreich angenommen.

Auch zwei Verantwortliche der betroffenen Firma Omnisec erhielten Bussen. Die Mehrheit der Beschuldigten hat Einsprache erhoben.

Die gebüssten Kadermitarbeiter des Bundes, vor allem aus dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), aber auch aus dem Finanzdepartement und dem Aussenministerium, hatten Einladungen der Sicherheitstechnik-Firma Omnisec zu Opernbesuchen in Südfrankreich angenommen, wie das VBS bereits im Juni 2003 bestätigt hatte. Omnisec stellt Verschlüsselungssoftware her und beliefert auch das VBS. Dieses hatte den Fall zwar als problematisch bezeichnet, einen Kausalzusammenhang zur Auftragsvergabe allerdings verneint. Nach umfangreichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) war im vergangenen November das abgeschlossene Dossier dem Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland zugestellt worden.

Der dort zuständige Untersuchungsrichter Herrmann Wenger hat nun auf eine Überweisung des Falles an ein Gericht verzichtet und Strafmandate wegen Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung im Fall der zwei Omnisec-Verantwortlichen ausgefällt. Die Verantwortlichen erhielten laut der Mitteilung des Untersuchungsrichters Bussen von 700 bis 1.500 Franken. Laut Strafgesetzbuch wird Vorteilsannahme mit Busse oder Gefängnis bestraft, passive und aktive Bestechung hingegen wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis geahndet. Bereits die Untersuchungen der BA konzentrierten sich auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme beziehungsweise -gewährung.

Die Beschuldigten haben mehrheitlich gegen die verhängten Strafmandate Einsprache erhoben, wie der Untersuchungsrichter weiter mitteile. Das Verfahren werde folglich dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen zur Beurteilung überwiesen.

In dem Fall hatte das VBS auch Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Mitarbeiter eingeleitet. Die Verfahren wurden aber für die Dauer der gerichtlichen Beurteilung sistiert, um einer eventuellen Verjährung vorzubeugen. (dapd)

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