PersönlichkeitsschutzBundesgericht stoppt Buchprojekt über Spiess-Hegglin
Im Streit um das Buch von Journalistin Michèle Binswanger hat das Bundesgericht einen Zwischenentscheid zugunsten von Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin gefällt.
- von
- Benedikt Hollenstein
Darum gehts
In einem Buch will die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier 2014 aufarbeiten.
Spiess-Hegglin ging gerichtlich gegen die Veröffentlichung des Buches vor.
Nun hat das Bundesgericht zugunsten von Spiess-Hegglin Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz für die Dauer des Verfahrens wieder in Kraft gesetzt.
Das Bundesgericht verbietet «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger vorerst die Publikation von Teilen des geplanten Buches über die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin: Auf Antrag der ehemaligen Grünen-Kantonsrätin hat das Bundesgericht für die Dauer des Verfahrens vorsorgliche Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz wieder in Kraft gesetzt, wie die «Aargauer Zeitung» (Bezahlartikel) schreibt. Zuvor hatte das Zuger Obergericht zugunsten der «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger entschieden und das Publikationsverbot aufgehoben.
In ihrem Buch will Binswanger die Geschehnisse der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014 aufarbeiten. Jolanda Spiess-Hegglin hatte damals ausgesagt, sie sei mutmasslich Opfer eines Sexualdelikts geworden.
Schutz der Privatsphäre vs. Medienfreiheit
Damit ist das juristische Hickhack um das Buchprojekt ein Kapitel reicher: Im Mai 2020 untersagte das Zuger Kantonsgericht Michèle Binswanger in einer sogenannten «superprovisorischen Verfügung», in ihrem geplanten Buch über Inhalte zu schreiben, welche die Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre von Spiess-Hegglin verletzen könnten. Ein gutes Jahr später wurde dieses Urteil vom Zuger Obergericht wieder aufgehoben. Während Tamedia, die Arbeitgeberin von Michèle Binswanger, die wie 20 Minuten zur TX Group gehört, den Entscheid damals als «Urteil für die Medienfreiheit» begrüsste, schrieb Jolanda Spiess-Hegglin in einer Stellungnahme: «Meine Intimsphäre ist nun Allgemeingut, sagt das Gericht.»
Ob Spiess-Hegglin vor Bundesgericht die Veröffentlichung des Buches verhindern kann, hat das Bundesgericht noch nicht definitiv entschieden. Der Hauptentscheid wird in einigen Monaten erwartet.
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