Basler Raucher verlieren: Bundesgericht verbietet Fümoar-Beizen

Aktualisiert

Basler Raucher verlierenBundesgericht verbietet Fümoar-Beizen

In den Basler Beizen hat es sich ausgeraucht: Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden des Rauchervereins Fümoar ab und fällt damit das endgültige Urteil.

von
Lukas Hausendorf
Der Rechtsweg ist ausgeschöpft: Das Bundesgericht taxiert das Basler Fümoir Modell als unzulässige Gesetzesumgehung.

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft: Das Bundesgericht taxiert das Basler Fümoir Modell als unzulässige Gesetzesumgehung.

Bereits im Juni 2012 rekurrierte der Basler Raucherverein Fümoar, dem 170 Lokale und rund 150'000 Passivmitglieder angeschlossen sind, in zweimal erfolglos gegen Entscheide des städtischen Arbeitsinspektorats. Fümoar wurde 2010 als Reaktion auf das kantonale Passivrauchgesetz gegründet, das den blauen Dunst nur noch in unbedienten Fumoirs erlaubt. Vereinszweck ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist.

Der Raucherverein zog die Urteile weiter ans Bundesgericht, das in einem heute Mittag publizierten Urteil zum selben Schluss kommt wie das Basler Gericht: Die Beschwerden werden abgewiesen. Das Modell Fümoar ist eine unzulässige Gesetzesumgehung. Die schriftliche Begründung steht noch aus.

Aufschiebende Wirkung aufgehoben

«Das ist das erwartete endgültige Urteil in dieser Angelegenheit», so Brigitte Meyer, Generalsekretärin des Basler Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, dem auch das Arbeitsinspektorat unterstellt ist.

Dass das Bundesgericht die Beschwerde des Vereins Fümoar abweisen würde, zeichnete sich ab. Schon im letzten Oktober gewährten die Lausanner Richter den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung. Fümoar äussert sich nicht zum Urteil der höchsten Gerichtsinstanz. «Wir warten zuerst noch auf die schriftliche Begründung», erklärt Vereinssekretär und Anwalt Thierry Julliard. Auch eine ausserordentliche Mitgliederversammlung werde noch einberufen.

Musterprozesse von Kanton angestrengt

Die beiden Urteile des Bundesgerichts beziehen sich auf Rekurse der Kleinbasler Diskothek «Fame» und des Restaurants «Zum Schiefen Eck», die der Kanton als Musterprozesse angestrengt hatte, um die Rechtsmässigkeit des Vereins Fümoar zu klären. Dieser hatte stets argumentiert, das Basler Rauchverbot, das über die Bundesregelung hinausgeht, sei unzulässig, weil es eine arbeitsrechtliche Massnahme sei, die vom Bund abschliessend geregelt werde.

Die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauch seien darum verfassungswidrig. Die Richter kamen nun zu einem anderen Schluss. Ob es sich in den 170 Basler Fümoar-Lokalen nun per sofort ausgeraucht hat, darf aber bezweifelt werden. Das Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat wollte heute noch keine Stellung beziehen. Auch hier wartet man zuerst auf die schriftliche Begründung aus Lausanne. Beim Basler Appellations- und Bundesgericht sind noch weitere Rekurse hängig, die nun allerdings ohne Aussicht auf Erfolg sind.

Neuerliche Volksabstimmung?

Nachdem der Rechtsweg nun ausgeschöpft ist – der Gang vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg ist ausgeschlossen – bleibt dem Verein Fümoar als letzter Ausweg die Politik. Für den Fall, dass die Anrufung des Bundesgerichts nicht zum Erfolg führt, kündete Julliard schon früher an, eine neue kantonale Volksinitiative lancieren zu wollen – wenn die Vereinsmitglieder mitmachen. Die Kriegskasse ist prall gefüllt. Seit drei Jahren kassiert Fümoar jährlich von den Passivmitgliedern, die eine Fümoar-Karte besitzen müssen, um Zutritt zu den 170 Raucherlokalen zu haben, Gebühren.

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