Bundesgericht: ZKB muss zahlen

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Bundesgericht: ZKB muss zahlen

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) muss der SAirGroup in Nachlassliquidation 80 Mio. Franken zahlen. Laut Bundesgericht hat die SAirGroup die ZKB mit der Rückzahlung eines Darlehens in dieser Höhe kurz vor dem Grounding zu Unrecht begünstigt.

Die ZKB hatte der einstigen Swissair im August 1999 einen Kredit von 100 Mio. Franken gewährt. Im Juli vereinbarten die ZKB und die SAirGroup, dass das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig werde, falls andere Banken ihre Kreditlimiten gegenüber der SAirGroup beschränken oder vollständig aufheben würden.

Schädigungsabsicht erkennbar

Gestützt auf diese Vereinbarung zahlte die SAirGroup im August und September 2001 der ZKB in drei Tranchen 80 Mio. Franken zurück. Am 2. Oktober 2001 musste die SAirGroup ihren Flugbetrieb einstellen. 2005 erhob die SAirGroup in Nachlassliquidation Klage gegen die ZBG auf Zahlung der 80 Mio. Franken.

Sie stütze sich dabei auf die sogenannte Paulianische Anfechtungsklage. Anfechtbar sind demnach Rechtshandlungen, die der Schuldner fünf Jahre vor seiner Pleite absichtlich vorgenommen hat, um einzelne Gläubiger zu benachteiligen, beziehungsweise andere zu begünstigen und der Empfänger dies erkennen konnte.

Das Zürcher Handelsgericht wies die Klage 2007 ab. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SAirGroup in seiner Sitzung vom Donnerstag nun gutgeheissen und die ZKB zur Zahlung der 80 Mio. Franken verpflichtet. Die Lausanner Richter haben dabei sowohl eine Schädigungsabsicht der SAirGroup, als auch die Erkennbarkeit für die ZBK bejaht. (sda)

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