Bundesrat: Bilaterale II werden nicht aufgeschnürt
Der Bundesrat besteht auf einem gemeinsamen Abschluss aller Dossiers der bilateralen Verhandlungen II mit der EU. Er sucht weiterhin den Erfolg. Letzte Fragen sollen auf höchster politischer Ebene diskutiert werden.
Wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte, ist ein Abschluss der Abkommen erst akzeptabel, wenn alle Verhandlungsbereiche gemeinsam bereinigt sind, wobei das Bankgeheimnis gewahrt und langfristig abgesichert werden müsse. Das Dossier Schengen (Polizei) und Dublin (Asyl) soll als Ganzes abgeschlossen werden.
Verhandlungsabschluss vorbereiten
An seiner Europa-Klausur vom Mittwochabend stellte der Bundesrat fest, dass es in den letzten noch offenen Punkten um die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten geht. Die Schweiz fordert im Schengen-Dossier eine nachhaltige Sicherung der doppelten Strafbarkeit und des Bankgeheimnisses.
Umgekehrt fordert die EU im Rahmen des Betrugsdossiers im indirekten Steuerbereich (Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchssteuer auf Tabak und Alkohol) eine weiter gehende Zusammenarbeit. Die Schweizer Verhandlungsführung wurde vom Bundesrat beauftragt, einen Verhandlungsabschluss vorzubereiten.
In informellen Sondierungsgesprächen soll das Terrain für ein hohes politisches Treffen mit der EU vorbereitet werden, an dem die positiven Lösungsansätze diskutiert werden sollen.
Übergangsfrist bei Osterweiterung
Erörtert hat der Bundesrat auch das weitere Vorgehen in den Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Hier bestehe Einigkeit mit der EU, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ein separates Übergangsregime von bis zu sieben Jahren einführen wird.
Dadurch könnten die Arbeitsmärkte kontrolliert und schrittweise geöffnet werden, hält der Bundesrat fest. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Übergangsbestimmung gebe es noch Differenzen, die in nützlicher Frist bereinigt werden sollten.
Zollkonflikt regeln
Was die von der EU geplanten Zölle auf Re-Exporten und andere strittige Zoll-Fragen angeht, besteht der Bundesrat darauf, dass Lösungen auf der Grundlage des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EU getroffen werden.
Zur Kenntnis genommen hat die Landesregierung schliesslich den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zum Kohäsionsfonds. Über die Anfrage der EU für einen schweizerischen Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der erweiteren EU will sie nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen entscheiden. (sda)