VerbrauchslimitenBundesrat gegen Stromfresser
Der Bundesrat sagt den Stromfressern unter den Haushaltapparaten und elektronischen Geräten den Kampf an. Die revidierte Energieverordnung, die er in die Vernehmlassung geschickt hat, bringt zum ersten Mal Verbrauchsvorschriften.
Gelten sollen die Einschränkungen ab Anfang 2010. Absicht des Bundesrates ist es, Billigstgeräte, die viel Strom verbrauchen, im Zeitraum von Anfang 2010 bis Anfang 2011 vom Markt verschwinden zu lassen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mitteilte.
Haushaltapparate und elektronische Geräte
Unter die Energieverordnung fallen Haushaltapparate. Werden die pro Jahr verkauften Geräte zehn Jahre lang benutzt, sollen die neuen Vorschriften eine Einsparung von 300 Mio. Kilowattstunden bewirken. Das entspricht dem Stromverbrauch des Kantons Uri.
Ab 2010 dürfen zum Beispiel nur noch Kühl- und Gefriergeräte der Verbrauchskaterogie A& gemäss Energieetikette verkauft werden. Für Waschmaschinen und Tumbler gilt die Kategorie A als Limite, für Backöfen die Kategorie B und für kombinierte Wasch- und Trockengeräte die Kategorie C.
Verbrauchsvorschriften sollen auch für elektronische Geräte gelten - ob für Fernseher, Set-Top-Boxen, Faxgeräte oder Drucker. Sie verursachen im Standby-Modus grosse Verluste, die mit geringem technischen Aufwand wesentlich verringert werden können.
Ziel ist, den Stromverbrauch dieser Geräte pro Jahr um insgesamt 60 Millionen Kilowattstunden zu senken. Dies entspricht dem Strombedarf von ungefähr 15 000 Haushaltungen. Für elektrische Motoren (Kompressoren, Pumpen) werden ebenfalls Limiten gesetzt. Die freiwillige Vereinbarung von Bund und Branche von 2004 genügt nicht, um die Energieeffizienz dieser Geräte zu verbessern.
Vorschriften für Haushaltlampen hat der Bundesrat bereits im März beschlossen. Ab 2009 dürfen nur noch Lampen der Effizienzklassen A bis E verkauft werden.
Freiwilliger Gebäude-Energieausweis
Für Gebäude will der Bundesrat einen landesweit einheitlichen Energieausweis einführen und im Energiegesetz verankern. Analog zur seit 2003 vorgeschriebenen Energieetikette für Geräte soll der Ausweis den Energieverbrauch von Häusern deklarieren und damit Transparenz schaffen für Käufer und Mieter.
Für Sanierungen von Häusern soll der Ausweis energetisches Verbesserungspotenzial aufzeigen. Vorerst ist der nationale Ausweis freiwillig und in dieser Phase dessen Wirkung, Vollzug und Kosten überprüft werden.
Die Erfahrungen sollen den Kantonen die Möglichkeit geben, den Ausweis für obligatorisch zu erklären. Mehr als bisher unterstützen will der Bundesrat Programme der Kantone für die Förderung der Energie- und Abwärme-Nutzung.
Die Bewilligungsverfahren für Leitungsbauten will der Bunderat vereinfachen. Die Verordnungen für elektrische Anlagen, die Raumplanungsverordnung und die Verordnung über elektrische Leitungen sollen bis Anfang 2010 entsprechend angepasst werden.
Im Februar verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan Energieeffizienz. Ein Teil der darin aufgeführten Massnahmen soll nun mit dem Revisionspaket umgesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Januar 2009.
(sda)