MedienkonferenzBundesrat will Gesetz für Transmenschen ändern
Transmenschen sollen künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen unbürokratisch ändern können, verkündet Bundesrätin Sommaruga am Donnerstag.
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Transmenschen, die ihren Vornamen oder etwa die Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern wollten, mussten bis anhin einen komplizierten, bürokratischen Weg auf sich nehmen. Änderungen im sogenannten Personenstandsregister, in dem alle Zivilstandsereignisse erfasst werden, waren umständlich. Das soll jetzt einfacher werden.
Der Bundesrat will, dass Transmenschen ihren Namen und ihr Geschlecht einfacher und unbürokratisch ändern können. Eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches wurde in die Vernehmlassung geschickt, wie der Bundesrat mitteilt. Wer innerlich davon überzeugt sei, nicht dem im Register eingetragenen Geschlecht zu zugehören, solle Geschlecht und Vornamen mit einer einfachen Erklärung ändern können.
Wer verheiratet ist, muss sich nicht mehr scheiden lassen
Eine vorgängige medizinische Untersuchung ist nicht notwendig. Ist die Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen. Das gilt auch für die eingetragene Partnerschaft. Kindesverhältnisse bleiben ebenfalls unverändert.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte an der Pressekonferenz: «Für den Bundesrat steht fest: Die Änderung des Vornamens und des Geschlechts soll für Transmenschen kein Hindernis mehr darstellen.» Darum soll das Register der Realität angepasst werden, «und nicht die Realität dem Register».
Kein gerichtliches Verfahren mehr
Menschen mit einer Geschlechtsvariante – früher auch «Intersexuelle» genannt – weisen bei der Geburt Merkmale auf, die nicht eindeutig den medizinischen Kategorien «männlich» oder «weiblich» zugeordnet werden können. In der Schweiz kommen rund vierzig Kinder im Jahr so zur Welt.
Grund für diese Gesetzesanpassung ist, dass die Situation von Transmenschen derzeit schwierig ist. Heute muss etwa jedes Kind innert drei Tagen nach seiner Geburt mit Familienname, Vorname, Abstammung und Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Für Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, ist das oftmals belastend. Es muss dann ein Geschlecht eingetragen werden und eine Änderung zieht ein administratives oder gar gerichtliches Verfahren nach sich.
Noch kein drittes Geschlecht geplant
Ein drittes Geschlecht –nach dem Vorbild Kanada – soll momentan aber nicht eingeführt werden. Der Bundesrat sei jedoch überzeugt, dass sich die Schweiz mit der Frage nach der Einführung eines dritten Geschlechts auseinandersetzen müsse. Darum habe er sich bereit erklärt, einen Bericht zu dieser Frage zu erstellen. (sil/sda)