Modell: Bundesrat erteilt drittem Geschlecht eine Abfuhr

Aktualisiert

ModellBundesrat erteilt drittem Geschlecht eine Abfuhr

Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert, hält der Bundesrat in einem Postulatsbericht fest. Eine Änderung hält er nicht für sinnvoll.

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Der Bundesrat will kein drittes Geschlecht im Personenstandsregister einführen.

Der Bundesrat will kein drittes Geschlecht im Personenstandsregister einführen.

Bundesamt für Polizei
Als Grund gibt der Bundesrat an, dass die Änderung eine Vielzahl von rechtlichen Anpassungen bei Bund und Kantonen nötig mache.

Als Grund gibt der Bundesrat an, dass die Änderung eine Vielzahl von rechtlichen Anpassungen bei Bund und Kantonen nötig mache.

20min/Matthias Giordano
Angepasst werden müsste auch die Bundesverfassung, da diese zum Beispiel bei der Militär- und Ersatzdienstpflicht keine Regelung für Personen enthält, die keinen Geschlechtseintrag haben oder die mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich im Register eingetragen sind. 

Angepasst werden müsste auch die Bundesverfassung, da diese zum Beispiel bei der Militär- und Ersatzdienstpflicht keine Regelung für Personen enthält, die keinen Geschlechtseintrag haben oder die mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich im Register eingetragen sind. 

20min/Community

Darum gehts

  • In der Schweiz gibt es im Personenstandsregister nur zwei Geschlechter.

  • Der Bundesrat erachtet die Voraussetzungen für die Einführung des dritten Geschlechts als nicht erfüllt.

In der Schweiz werden Personen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Personenstandsregister als «männlich» oder «weiblich» eingetragen. Es ist nicht zulässig, den Eintrag offenzulassen oder eine weitere Geschlechtskategorie zu wählen.

Das solle auch in Zukunft so bleiben, schreibt der Bundesrat in einem Postulatsbericht am Mittwoch. Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert. Eine Anpassung dieses Modells hält der Bundesrat nicht für sinnvoll. Eine Änderung des binären Geschlechtermodells würde darum eine Vielzahl von rechtlichen Anpassungen bei Bund und Kantonen nötig machen.

Auswirkungen auf Bundesverfassung 

Angepasst werden müsste auch die Bundesverfassung, da diese zum Beispiel bei der Militär- und Ersatzdienstpflicht keine Regelung für Personen enthält, die keinen Geschlechtseintrag haben oder die mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich im Register eingetragen sind. Weitere Auswirkungen hätte die Einführung eines dritten Geschlechts auf zahlreiche andere Register, die angepasst werden müssten. Auch die Statistikerhebung müsste neu ausgestaltet werden. 

Die Auswirkungen eines neuen Geschlechtermodells in der Gesellschaft seien noch nicht ausreichend diskutiert worden. Die Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder den generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag seien deshalb derzeit nicht gegeben. Diese Haltung teilt laut dem Postulatsbericht auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) in ihrem Bericht aus dem Jahr 2020. Darin hält sie fest, dass die heutige Regelung und Praxis zwar unbefriedigend seien, zuerst aber die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Aufgabe des binären Geschlechtermodells geschaffen werden müssten.

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(fur/jar)

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