KartellgesetzBundesrat will Verfahren beschleunigen
Die umstrittene Kartellgesetz-Revision soll in drei Eckpunkten erfolgen. Der Bundesrat will vor allem die Abläufe verbessern.
Der Bundesrat will dem Parlament Anfang nächsten Jahres die Botschaft für eine Revision des Kartellgesetzes unterbreiten. Er hat dazu am Mittwoch die Eckwerte festgelegt. Ziel ist es unter anderem, die Verfahren zu beschleunigen und zu verbessern.
Nach der Auswertung der Vernehmlassungen zu drei Teilaspekten des Kartellrechts bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid, das schon heute bestehende Verbot horizontaler Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikaler Preisbindungen und Gebietsabschottungen an die Form der Abrede zu knüpfen und nicht mehr an die wirtschaftlichen Auswirkungen.
Bislang musste die Wettbewerbskommission (WEKO) beweisen, dass die Abrede erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat.
Rechtfertigungsmöglichkeiten in Verordnung regeln
Absprachen sollen dennoch nicht generell verboten werden: Da solche Absprachen in gewissen Fällen volkswirtschaftlich auch sinnvoll sein können, will der Bundesrat in einer Verordnung diverse Rechtfertigungsmöglichkeiten vorsehen.
Umstritten war in der Vernehmlassung, ob die Firma oder die Wettbewerbsbehörde beweisen muss, dass eine Absprache gerechtfertigt beziehungsweise unstatthaft ist. Der Bundesrat will erst in der Botschaft im Detail aufzeigen, welche Beurteilungselemente die Firma dem Gericht vorlegen muss und wo die untersuchende Wettbewerbsbehörde besser in der Lage ist, den Beweis zu erbringen.
Bundesrat lehnt Sanktionsmöglichkeiten für Mitarbeitende ab
Wie aus einem Communiqué des Volkswirtschaftsdepartements vom Mittwoch hervorgeht, widersetzt sich der Bundesrat bei der Revision des Kartellrechts einer Vorgabe des Parlaments. Er lehnt Strafsanktionen gegen Mitarbeitende wegen Wettbewerbsabsprachen ab.
Der Bundesrat trage damit dem schlechten Ergebnis der Vernehmlassung zu den Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen Systemwechsels Rechnung.
Das Parlament fordert, dass Personen, die sich an Kartellabsprachen beteiligt haben, künftig strafrechtlich belangt werden können. Gleichzeitig könnten Firmen Strafmilderungen erwarten, wenn sie über ein sogenanntes Compliance-Programm verfügen, ein Programm zur Beachtung der Gesetze.
Der Bundesrat will nun vorläufig nur die zweite Forderung umsetzen. Wie die strafrechtliche Verfolgung von natürlichen Personen bei Kartellvergehen rechtlich umgesetzt werden soll - und was gegen diesen Schritt spricht - will der Bundesrat später in einem Bericht darlegen. (sda)