Gefährliche JihadistenBundesrat will Verwahrung für Terroristen
Gefährliche Jihadisten sollen auch nach der Verbüssung ihrer Strafe festgehalten werden können. Der Bundesrat will dafür eine Präventivhaft einführen.
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- lüs
Der Fall von Wesam A. verdeutlicht das Problem: Das Mitglied der Schaffhauser IS-Zelle, die Bombenanschläge geplant haben soll, musste freigelassen werden, nachdem er zwei Drittel seiner Strafe verbüsst hatte. Dies, obwohl die Möglichkeit bestand, dass von ihm weiterhin Gefahr ausgeht.
Zwar verfügte das Bundesamt für Polizei sofort die Ausweisung des Irakers, und sein Wohnkanton Aargau nahm ihn in Ausschaffungshaft. Doch das Bundesgericht entschied, er müsse wieder freigelassen werden. Die Gründe für eine Ausschaffungshaft seien nicht gegeben. Derzeit ist er Wesam A. auf freiem Fuss.
Neue präventiv-polizeiliche Massnahmen
Solche Fälle will der Bundesrat künftig verhindern, wie er in seiner Antwort auf einen Vorstoss von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP) schreibt. In Zusammenhang mit der Erarbeitung von neuen präventiv-polizeilichen Massnahmen sei zu prüfen, ob neue, zusätzliche Haftgründe eingeführt werden sollen. Dies würde es ermöglichen, gefährliche Jihadisten und andere Terroristen auch dann noch festzuhalten, wenn sie ihre Haftstrafe abgesessen haben.
Pfister nimmt dies zufrieden zur Kenntnis. Zur «Sonntagszeitung» sagt der CVP-Präsident: «Es ist richtig, dass der Bundesrat jetzt reagiert und bereit ist, Jihadisten in Verwahrung zu nehmen.»
Verwahrung wie bei Gewalt- und Sexualstraftätern
Auch die Kantone begrüssen es, dass der Bundesrat sich um die Einführung einer Präventivhaft kümmert. Bejamin Brägger, Sekretär der Strafrechtskommission der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, sagt, es brauche eine Verwahrung, «ähnlich wie für Gewalt- oder Sexualstraftäter, von denen auch nach der Strafverbüssung noch Gefahr ausgeht».