Dolder Grand Zürich: Callgirl-Mörder akzeptiert 17 Jahre Haft

Aktualisiert

Dolder Grand ZürichCallgirl-Mörder akzeptiert 17 Jahre Haft

Der Ex-Banker, der 2014 im Luxushotel Dolder Grand ein Callgirl getötet hat, hat seinen Berufungsprozess für kommenden Montag zurückgezogen.

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Das Grand Hotel Dolder - hier geschah das Tötungsdelikt im September 2014.

Das Grand Hotel Dolder - hier geschah das Tötungsdelikt im September 2014.

Keystone/Alessandro Della Bella
Ein heute 50-jähriger Ex-Banker soll ein Callgirl aus Polen im Hotel erstickt und dann die Leiche der 25-Jährigen in seinem Weinkeller versteckt haben.

Ein heute 50-jähriger Ex-Banker soll ein Callgirl aus Polen im Hotel erstickt und dann die Leiche der 25-Jährigen in seinem Weinkeller versteckt haben.

Keystone/Steffen Schmidt
Der Prozess fand am 26.7.2016 am Bezirksgericht Zürich statt.

Der Prozess fand am 26.7.2016 am Bezirksgericht Zürich statt.

Keystone/Walter Bieri

Der auf den kommenden Montag am Zürcher Obergericht angesetzte Prozess um den Mord einer Prostituierten in einem Zürcher Nobelhotel findet nicht statt. Die Verteidigung hat die Berufung im Namen des Beschuldigten zurückgezogen. Dieser anerkennt damit das erstinstanzliche Urteil.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den heute 50-jährigen Schweizer im Juli 2017 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Bis dieses Urteil offiziell rechtskräftig ist, bedarf es aber noch einer so genannten Präsidialverfügung der Verfahrensleitung.

Ein klarer Fall von Mord

Das Bezirksgericht sah es damals als erwiesen an, dass der Mann die 25-jährige Frau in einen Hinterhalt lockte, betäubte und erwürgte. Laut Anklage verübte der Mann den Mord aus Furcht davor, dass die Prostituierte ihn verlassen könnte, weil er kein Geld mehr hatte.

Für das Gericht war eindeutig, dass die Tötung geplant und das Vorgehen des Schweizers skrupellos war - ein klarer Fall von Mord. Es folgte weit gehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte. Den Eltern und der Schwester des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 37'500 Franken zu.

Der Mann hatte in der erstinstanzlichen Verhandlung hingegen beteuert, er habe die Frau nicht töten wollen. Den Ermittlern hatte er immer wieder neue Versionen des Tatablaufs erzählt und sich dabei in Widersprüche verheddert. Sein Verteidiger wollte die Tat nicht als Mord, sondern als milder bestrafte vorsätzliche Tötung beurteilt haben. Er plädierte für 10,5 Jahre Freiheitsentzug.

Extra grosser Rollkoffer

Der Mann hatte mit seiner bevorzugten Prostituierten den Nachmittag vom 15. September 2014 in der Stadt Zürich verbracht und für die gemeinsame Nacht ein Zimmer in einem Nobelhotel gebucht. Neben seiner Reisetasche brachte er einen extra grossen Rollkoffer mit, den er vorerst im Auto liess.

Im Hotelzimmer mischte er der Frau offenbar ein Betäubungsmittel in den Orangensaft - in der Leiche wurde Valium festgestellt, obwohl die 25-Jährige weder Medikamente noch Drogen zu konsumieren pflegte. Der Beschuldigte dagegen nahm das Beruhigungsmittel regelmässig ein.

Leiche im Weinklimaschrank

Für den Abtransport der Leiche holte er den Rollkoffer aus der Tiefgarage und fuhr nach Hause an die Zürcher Goldküste. Dort deponierte er den Koffer in einem seiner Weinklimaschränke, drehte die Kühlung voll auf und verteilte zudem sicherheitshalber einige Duftstecker, damit seine Lebenspartnerin nicht durch den Geruch alarmiert würde.

Der Beschuldigte suchte immer häufiger Zuflucht bei Prostituierten, nachdem er 2011 seine Stelle als Anlageberater einer Pensionskasse aufgegeben hatte. Nach und nach gab er für die Frauen sein ganzes Vermögen aus. Laut Anklageschrift musste er 2014 beginnen, Wertgegenstände zu verkaufen. Einige Tage nach dem Mord wurde der Mann verhaftet. Seither ist er im Gefängnis.

(SDA)

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