Polizeigesetz: Churer dürfen nachts wieder Alkohol trinken

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PolizeigesetzChurer dürfen nachts wieder Alkohol trinken

In Chur soll man nach Mitternacht wieder in der Öffentlichkeit trinken dürfen. Die Regierung will das «strengste Polizeigesetz der Schweiz» streichen.

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Nach Mitternacht auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu konsumieren, soll in Chur bald wieder erlaubt sein.

Nach Mitternacht auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu konsumieren, soll in Chur bald wieder erlaubt sein.

Keystone/Nicola Pitaro

Zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr ist es in Chur verboten, auf öffentlichen Plätzen im Siedlungsgebiet Alkohol zu konsumieren. Damit soll jetzt Schluss sein, wie die Stadtregierung am Montag bekanntgab. Gestützt auf einen Vorstoss der BDP im Parlament will sie den Artikel mit dem nächtlichen

Alkoholkonsum-Verbot im Polizeigesetz ersatzlos streichen.

15 Ordnungsbussen zu 50 Franken wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2008 durchschnittlich pro Jahr ausgestellt. Gedacht gewesen sei das Verbot als griffiges Mittel gegen den übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen. Jedoch bildeten die bis 18-Jährigen nur einen kleinen Teil der Nachtschwärmer, betont der Stadtrat.

Lärm und Abfall sind das Problem

Die Stadtregierung räumt zudem ein, dass der Vollzug des Gesetzes nicht immer ganz einfach sei. Sie schreibt von Eskalationspotenzial zur warmen Jahreszeit in der Nähe von Gastwirtschaftsbetrieben. Lärm sowie Abfall und nicht der

Alkoholkonsum an sich seien bisweilen das Hauptproblem, so die Regierung.

Das Parlament, der 21-köpfige Gemeinderat, befasst sich übernächste Woche (12. Mai) mit der beantragten Änderung des Polizeigesetzes. Zu einer Volksabstimmung kommt es, falls die Gesetzesrevision vom Parlament nicht einstimmig verabschiedet wird. Auch andere Gemeinden kennen ein Alkoholkonsum-Verbot in der Öffentlichkeit. Die Erlasse betreffen aber nur Jugendliche. (afa/sda)

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