Sexuelle Handlung mit KindClown Larible zieht Berufung zurück
Der ehemalige Knie-Clown David Larible wurde 2017 wegen sexueller Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen. Nun zieht er die Berufung grösstenteils zurück.
- von
- wed/sda
Clown David Larible wurde im August 2017 wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Der Vorwurf: Im Oktober 2016 sei er während einer Tournee mit dem Zirkus Knie mit einer 14-Jährigen auf ein Hotelzimmer gegangen. Anschliessend habe er ihr drei Zungenküsse gegeben, soll sie am Rücken sowie an der Taille gestreichelt und das Dekolleté geküsst haben.
Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätze à 120 Franken – das sind 19'200 Franken – bestraft. Zudem muss er das Land für fünf Jahre verlassen und der 14-jährigen Privatklägerin rund 1400 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen.
Larible zieht Berufung grösstenteils zurück
Nach der Urteilsveründung stellte der Verteidiger von Larible, Valentin Landmann, klar, dass er das Urteil ans Obergericht weiterziehen will. Und Larible beteuerte weiterhin seine Unschuld und sagte: «Irgendwann wird das Mädchen die Wahrheit sagen.»
Nun zieht Larible seine Berufung aber grösstenteils zurück, wie das Zürcher Obergericht am Dienstagmorgen mitteilt. «Insbesondere ist der Schuldpunkt nicht mehr angefochten.» Die Berufung beschränke sich neu nur noch auf die Frage der Landesverweisung sowie die Kostenfolge.
Wie Landmann sagte, erfolge der Rückzug auf Wunsch von Larible. Der Rückzug sei aber kein Schuldeingeständnis. Sein Mandant sei einfach prozessmüde und wolle einen Schlussstrich ziehen.