Rainer Schregel: Corona-Skeptiker arbeitet wieder als St. Galler Amtsarzt

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Rainer SchregelCorona-Skeptiker arbeitet wieder als St. Galler Amtsarzt

Im August wurde Rainer Schregel wegen fragwürdiger Äusserungen zum Coronavirus als St. Galler Amtsarzt suspendiert. Widerrechtlich, wie ein Gericht befand. Mittlerweile arbeitet Schregel wieder als Amtsarzt.

von
Lucas Orellano
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Das Verwaltungsgericht St. Gallen rehabilitierte den Amtsarzt Rainer Schregel.

Das Verwaltungsgericht St. Gallen rehabilitierte den Amtsarzt Rainer Schregel.

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Schregel hatte sich öffentlich gegen die Corona-Massnahmen gewandt und eine Journalistin beleidigt

Schregel hatte sich öffentlich gegen die Corona-Massnahmen gewandt und eine Journalistin beleidigt

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Auch seine Stelle bei der Medbase verlor der Amtsarzt.

Auch seine Stelle bei der Medbase verlor der Amtsarzt.

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Darum gehts

  • Der St. Galler Amtsarzt Rainer Schregel wurde im August abberufen.

  • Er hatte sich gegen die Corona-Massnahmen geäussert und eine Journalistin beleidigt.

  • Mittlerweile darf Schregel wieder als Amtsarzt arbeiten.

Rainer Schregel sorgte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen. Der St. Galler Amtsarzt wurde wegen «fragwürdiger und politisch heikler Äusserungen» im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen das Coronavirus abberufen. Zudem verlor er seine Stelle bei der Medbase.

Wie die «Weltwoche» in ihrer Print-Ausgabe vom Donnerstag berichtet, darf Schregel wieder als Amtsarzt arbeiten. Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte bereits am 1. Oktober festgestellt, dass die Entlassung rechtswidrig gewesen sei. Der Mediziner hatte sich für seinen verbalen Ausrutscher entschuldigt – er hatte zuvor eine «Tagblatt»-Journalistin als «Goebbels’ Mädchen» beleidigt.

Wie es mit dem Amtsarzt weitergeht, ist aber dennoch unklar. Wie die «Weltwoche» weiter berichtet, hat sich Schregel Anfang Oktober ein sogenanntes «Unbedenklichkeitszeugnis» ausstellen lassen. Dieses würde ihm einen Wechsel in den Kanton Luzern ermöglichen.

Schregel hatte sich im August in den sozialen Medien mit fragwürdigen Äusserungen gegen die behördlichen Coronavirus-Massnahmen gerichtet. Dieses Verhalten sei «aus Sicht des Gesundheitsdepartements mit dem Amt eines Amtsarztes nicht vereinbar», hatte der Kanton damals geschrieben. Von den Amtsärztinnen und Amtsärzten werde wegen ihrer Doppelrolle als Amts- und Privatperson eine besondere Sensibilität bei Äusserungen in der Öffentlichkeit erwartet.

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