Gegen Heiratsstrafe: CVP reicht ihre Familieninitiativen ein

Aktualisiert

Gegen HeiratsstrafeCVP reicht ihre Familieninitiativen ein

Abschaffung der Heiratsstrafe und Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen: 121 460 Unterschriften hat die CVP für ihr Anliegen gesammelt.

Die CVP hat die nötigen Unterschriften zusammen.

Die CVP hat die nötigen Unterschriften zusammen.

Vor knapp hundert Jahren hatten die Christlichdemokraten das letzte Mal eine Volksinitiative zustande gebracht. Am Montag reichte die CVP mit ihren beiden Familieninitiativen gleich zwei ein. Für die beiden Begehren sammelte die Partei je rund 120 000 Unterschriften.

Dass ihr dies gelingen würde, sei zwischenzeitlich fraglich gewesen, sagte Parteipräsident Christophe Darbellay bei der Übergabe der Unterschriften an die Bundeskanzlei am Montag vor angereisten Parteifreunden. «Wir haben fast nicht mehr daran geglaubt.»

Darbellay erklärte, das Sammeln von 120 000 Unterschriften sei beachtlich «in Zeiten, wo es andere Parteien nicht schaffen, Initiativen oder Referenden zustandezubringen».

Die eine der beiden Volksinitiativen will die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau in der Bundesverfassung verankern. Verheiratete Paare sollen gegenüber unverheirateten nicht steuerlich oder bei den Sozialversicherungen benachteiligt werden. Für diese Forderung kamen laut CVP 121'460 Unterschriften zusammen.

Bundesrat hat reagiert

Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe befürwortet auch der Bundesrat. Er hat deshalb im August eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in die Vernehmlassung geschickt.

Mit dieser Gesetzesänderung würde der Steuerbetrag eines Paares mit dem Betrag verglichen, den beide Ehepartner nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Bezahlen müsste das Paar den niedrigeren Betrag. Die Steuerausfälle sollen nach dem Vorschlag der Regierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kompensiert werden.

Die zweite Initiative, welche die CVP am Montag einreichte, will Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien. Im Parlament war die Partei mit dieser Forderung gescheitert. Für die Initiative sammelte die CVP 119'681 Unterschriften. Die Bundeskanzlei prüft nun die Gültigkeit der Unterschriften für die beiden Initiativen.

Die letzte Volksinitiative, welche die Christlichdemokraten zustande gebracht hatten, war die Initiative zur Einführung des Proporzwahlsystems. Das Begehren, welches die damaligen Katholisch- Konservativen gemeinsam mit den Sozialdemokraten lanciert hatten, wurde 1918 vom Volk angenommen.

SVP will Eigenbetreuung fördern

Neben den beiden CVP-Initiativen steht auch eine Familieninitiative der SVP im Raum, die vergangenes Jahr eingereicht worden war. Sie will die Eigenbetreuung von Kindern steuerlich fördern. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen einen mindestens gleich hohen Steuerabzug bekommen wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Der Bundesrat hat sich gegen die SVP-Initiative ausgesprochen. Nach seiner Ansicht soll sich das Steuerrecht gegenüber verschiedenen Familienmodellen neutral verhalten und nicht einzelne Formen bevorzugen. (sda)

Schwulenorganisation kritisiert CVP

Die Definition der Ehe in der CVP-Initiative «Für Ehe und Familie» stösst bei Homosexuellen auf Widerstand. Die Schwulenorganisation Pink Cross kritisiert, dass das Volksbegehren die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Verfassung verankern will.

Diese Definition existiere in der Bundesverfassung noch nicht, schrieben Pink Cross und Transgender Network Switzerland am Montag in einem gemeinsamen Communiqué. Sie beklagen, dass die CVP über ihre Initiative «eine solch restriktive Definition der Ehe» in der Verfassung festschreiben wolle. Eine Annahme der Initiative wäre ein diskriminierendes Signal gegenüber homo-, bi- und transsexuellen Menschen.

Die CVP weist die Kritik zurück. Die Ehe gelte schon heute rechtlich als Gemeinschaft von Mann und Frau, auch wenn dies nicht in der Bundesverfassung stehe, sagte Mediensprecherin Marianne Binder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «In der begleitenden Botschaft zur Verfassung ist der Ehebegriff so festgelegt.» Um den Ehebegriff zu ändern, müsste Pink Cross aus Binders Sicht eine eigene Initiative lancieren.

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