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Lieber Phil GeldDarf der Lehrmeister meine Ferien festlegen?

Arnold (16) musste seine Lehrzeit gleich mit einer Woche Ferien beginnen. Muss er sich das gefallen lassen?

Grundsätzlich hat der Chef das Recht, den Zeitpunkt der Ferien festzulegen.

Grundsätzlich hat der Chef das Recht, den Zeitpunkt der Ferien festzulegen.

Lieber Phil Geld

Ich hätte am 11. August meinen ersten Arbeitstag als Lehrling gehabt. Doch die Firma hat mir geschrieben, dass meine Lehre erst am 18. August beginnt. Als ich kürzlich den Lehrmeister fragte, wie viele Ferienwochen ich noch hätte, sagte er, noch eine Woche. Er fügte hinzu, er hätte die erste Woche vom 11. bis 18. August eingeschrieben. Was kann ich tun?

Lieber Arnold

Rein arbeitsrechtlich hat deine Lehre wie ursprünglich abgemacht am 11. August begonnen, und zwar mit einer bezahlten Ferienwoche. Grundsätzlich hat der Chef das Recht, den Zeitpunkt der Ferien festzulegen. Er muss aber auf die Wünsche seiner Angestellten Rücksicht nehmen, soweit diese mit den Interessen des Betriebs vereinbar sind (Art. 329c Abs. 2 OR). Betriebsferien zum Beispiel müssen alle Mitarbeitenden, und damit auch die Lernenden, als Ferienzeit beziehen.

Wichtig ist auch, dass der Arbeitnehmer genug Zeit für seine Ferienplanung hat. Als Richtgrösse gelten drei Monate. In Notfällen darf der Arbeitgeber auch eine kurzfristige Ferienplanung durchsetzen. Solltest du den Brief mit der Mitteilung, dass du erst am 18. August zur Arbeit erscheinen musst, erst kurz vor dem 11. August erhalten haben, so hättest du dich gegen deinen Lehrmeister wehren können. Jetzt, nachdem du die Ferienwoche widerspruchslos bezogen hast, macht eine Reklamation wenig Sinn.

Übrigens hast du anteilmässig immer noch etwas mehr als 4,5 Tage Ferien zugute: Lernende bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben fünf Wochen, ältere mindestens vier Wochen Ferien zugute. In einem normalen Ausbildungsjahr sind wenigstens zwei Wochen zusammenhängend zu beziehen, damit genügend Erholung gewährleistet ist. Lernende sollten ihre Ferien während der Schulferien beziehen, da sie dem berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht wegen Ferienabwesenheit nicht fernbleiben dürfen.

Ich empfehle dir, möglichst früh deine Ferienplanung für das nächste Jahr mit deinem Lehrmeister zu besprechen.

Freundlich grüsst

Phil Geld

E-Mail: phil.geld@20minuten.ch

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