
Darf man sich bei diesem Spurwechsel «reindrücken», falls andere im Reissverschluss keine Lücke schaffen?
Keine Lücke trotz ReissverschlussDarf ich mich notfalls reindrücken?
Obwohl das Reissverschlusssystem seit 2021 Pflicht ist, bleiben Unklarheiten. Eine davon beschäftigt Ana: Obwohl er müsste, hat ein anderer Autofahrer sie im Stau nicht einscheren lassen. Hätte sie sich die Lücke erzwingen dürfen? Wir geben die Antwort und nennen Grundregeln zum Reissverschluss.
- von
- Viva-Mobilitätsexperten
Frage von Ana ans Viva-Expertenteam:
Ich habe eine Frage zum Reissverschlusssystem: Ich wollte vor dem Gubristtunnel auf der A1 von meiner aufhörenden Zubringerspur im dichten Verkehr auf die normale Spur wechseln. Obwohl ich früh geblinkt habe, haben mich zwei Autofahrer nicht reingelassen. Darf ich mich in solchen Fällen reindrücken?
Antwort:
Liebe Ana
Nein, «Reindrücken» bleibt trotz Reissverschlusspflicht verboten. Zwar ist das Reissverschlusssystem 2021 zur Pflicht geworden. Also hätte der andere Fahrer dir eine Lücke schaffen müssen und kann sonst für diese Behinderung mit 100 Franken gebüsst werden. Aber: Wer die Spur wechselt, ist «vortrittsbelastet». Das heisst: Wer die Spur wechselt, hat nie Vortritt. Das gilt trotz Reissverschlusspflicht! Das klingt absurd, hat aber mit einem Verkehrsgrundsatz zu tun: Wenn andere Fehler machen, musst du tolerant reagieren und darfst deshalb nicht selbst Fehler machen. Hättest du trotzdem die Spur gewechselt, kann das Gefährdung sein. Und die wird härter bestraft als die Behinderung – mit Verzeigung und je nach Fall Ausweisentzug.
Wer Spuren wechselt, hat nie Vortritt. Das gilt trotz Reissverschlusspflicht.
Dass du früh genug geblinkt hast, ist zwar richtig und wichtig. Aber der Blinker schafft, ob im Reissverschluss oder sonst, kein Recht auf eine Lücke: Blinken ist eine Info, kein Befehl. Zudem zum Reissverschluss, weil er leider oft nicht funktioniert: Er ist auf mehrspurigen Strassen (bei Stau auch an Autobahneinfahrten) Pflicht, wenn eine Spur aufhört oder gesperrt ist. Je nach Tempo fährt man die zu Ende gehende Spur bis fast oder bei Stau ganz ans Ende (bei Baustellen bis vor die «Ratterstäbe»). Dort fädelt man im Links-rechts-links-Wechsel auf die andere Spur ein, wo andere nach und nach bereits die passenden Lücken schaffen sollten.
Blinken schafft kein Recht auf eine Lücke. Blinken ist eine Info, kein Befehl.
Eingeführt wurde dies für besseren Verkehrsfluss: Denn kommt der Verkehr nie zum Stillstand, löst sich die Stockung schneller auf. Zuvor wurden Autofahrende, die es richtig machen und auf der zu Ende gehenden Spur vorfuhren, häufig nicht hineingelassen. Deshalb fädelten viele zu früh ein. So entstand ein zweiter Flaschenhals, der den Stau verlängerte. Die Neuregelung dient dazu, dass alle Spuren komplett ausgenutzt werden und am Ende durchs Mit- statt Gegeneinander im Reissverschluss alle schneller ans Ziel kommen.
Gute Fahrt!
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