Letzte RuheDarum lassen sich immer mehr Deutsche «via Schweiz» bestatten
Weil in Deutschland die Urne dem Friedhofspersonal übergeben werden muss, schicken immer mehr Angehörige die Asche in die Schweiz. Hierzulande ist die Gesetzgebung nämlich deutlich liberaler.

- von
- Federico Zanini
Darum gehts
Viele Leute wünschen sich, dass ihre Asche nach ihrem Tod an einem speziellen Ort verstreut wird.
In Deutschland ist dies aber nicht möglich – schuld ist die sogenannte Friedhofspflicht.
In den letzten zehn Jahren haben sich die Fälle versechsfacht.
Deutsche Hinterbliebene beauftragen zunehmend Schweizer Bestatterinnen und Bestatter, wenn es um die Asche eines verstorbenen Familienmitglieds geht. Gerade in Grenznähe nehmen die Fälle markant zu. Berto Biaggi führt ein Unternehmen im aargauischen Gipf-Oberfrick, zehn Fahrminuten von der deutschen Grenze.
Bei seinen deutschen Kolleginnen und Kollegen fordert er immer wieder Urnen mit der Asche von Verstorbenen an. «Das hat in den letzten Jahren stark zugenommen, heute übernehme ich sechs Mal so viele Aufträge dieser Art wie noch vor zehn Jahren», so Biaggi. Selbst aus Norddeutschland würden entsprechende Anfragen eingehen.
Friedhofspflicht in Deutschland
Denn in Deutschland gilt eine Friedhofspflicht: Die Urne geht nach der Kremation direkt an die Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner und nicht an die Angehörigen. Dem Wunsch, nach seinem Tod an einem speziellen Ort verstreut zu werden, macht also ein Gesetz den Garaus.
In der Schweiz sieht es anders aus: «Rechtlich ist die Bestattung in der Schweiz mit der Kremation abgeschlossen. Was nachher mit der Asche passiert, ist dem Staat egal», so Biaggi. Das sei der Grund, weshalb die angeforderten Urnen den deutschen Trauerfamilien übergeben werden dürften.
Eine Bestattung ausserhalb des Friedhofs und die Asche unter einem Baum oder in einem See zu verteilen, ist für Deutsche somit doch noch möglich. Dafür werden die Urnen per Post in die Schweiz versandt. «Ich übergebe sie mit einem Blümchen – und das wars», erklärt Biaggi. Kostenpunkt: insgesamt 200 Franken.
Naturbestattungen müssten in der Schweiz stattfinden
Da in Deutschland die Friedhofspflicht gilt, müsste die Naturbestattung theoretisch in der Schweiz stattfinden. «Was die Angehörigen mit der Urne machen, entzieht sich weitestgehend meiner Kenntnis. Ich bin ja nicht dabei, wenn sie diese in der Schweiz beisetzen», sagt Biaggi. Wie oft Betroffene die Urnen mit nach Deutschland nehmen, ist unklar, wie SRF News schreibt. Entsprechende Zahlen haben weder der Verband der Schweizer Bestattungsdienste, die Post, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit noch die deutschen Kolleginnen und Kollegen.
Deutscher Zoll drückt ein Auge zu
Bei der Rückfuhr der Urne nach Deutschland muss aber etwas beachtet werden. Im Gegensatz zur Asche müsse die Urne bei Wiedereinfuhr nach Deutschland «zollrechtlich abgefertigt» – also angemeldet – werden, meint die deutsche Generalzolldirektion. Dank einer Steuerbefreiung entstehen immerhin keine Kosten. Die Durchsetzung der Friedhofspflicht sei Sache der Bundesländer. Laut dem deutschen Zoll soll Asche, die zwei Mal über die Schweizer Grenze geführt wird, nicht kontrolliert oder zurückgehalten werden. Das gilt auch für Urnen, die privat über den Zoll transportiert werden.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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