Freitodbegleiterin erklärt: Darum soll es Sterbehilfe im Spital geben

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Freitodbegleiterin erklärtDarum soll es Sterbehilfe im Spital geben

Im Kanton Baselland soll Sterbehilfe in Spitälern möglich werden. Freitodbegleiterin Erika Preisig erklärt im Interview, warum sie die Änderung für wichtig hält.

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Die Ärztin Erika Preisig muss sich am Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Angeklagt ist sie wegen vorsätzlicher Tötung.

Die Ärztin Erika Preisig muss sich am Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Angeklagt ist sie wegen vorsätzlicher Tötung.

epa/Ronald Wittek
Laut Staatsanwaltschaft soll sie einer Frau beim Suizid geholfen haben, die aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht urteilsfähig war. Der begleitete Freitod fand im Juni 2016, ärztlich überwacht, in einem Sterbezimmer in Liestal statt.

Laut Staatsanwaltschaft soll sie einer Frau beim Suizid geholfen haben, die aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht urteilsfähig war. Der begleitete Freitod fand im Juni 2016, ärztlich überwacht, in einem Sterbezimmer in Liestal statt.

Keystone
Das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital wurde von der Sterbewilligen eingenommen. Hier aufgenommen bei der Sterbehilforganisation Exit in Zürich.

Das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital wurde von der Sterbewilligen eingenommen. Hier aufgenommen bei der Sterbehilforganisation Exit in Zürich.

Keystone/Alessandro Della Bella

Baselland könnte der erste Deutschschweizer Kanton werden, in dem Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu Spitälern bekommen. Die Regierung arbeitet eine entsprechende Vorlage aus. In der Schweiz kennen eine solche Praxis erst die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt. Die prominente Baselbieter Sterbebegleiterin und Ärztin Erika Preisig würde dies begrüssen. Im Interview erklärt die Präsidentin der Stiftung Eternal Spirit weshalb Sterbehilfe auch in Spitäler gehört.

Die Baselbieter Regierung möchte Spitäler und Pflegeheime zur Kooperation mit Sterbehilfe-Organisationen verpflichten. Wie stehen Sie dazu?

Ich finde das sehr gut. Es ist nicht zumutbar, dass ein schwerkranker Mensch, der sein Leiden nicht mehr erträgt und deshalb eine Freitodbegleitung wünscht, zuerst umgelagert werden muss. Wir mussten schon schwerkranke Menschen transportieren. Stellen Sie sich vor, was das für einen schmerzgeplagten Patienten bedeutet. Das Umlagern vom Spitalbett in den Transport, die Fahrt und anschliessend die Umlagerung in ein Sterbezimmer ist in vielen Fällen nicht human.

Erinnern Sie sich an einen Fall, bei dem der Transport besonders schwer war?

Einmal mussten wir eine Patientin, die im Unispital Basel wegen eines Sarkoms im Bein behandelt wurde, in ein Sterbezimmer transportieren. Ihr Bein hing nur noch an den Weichteilen. In diesem Fall hätte man es gestatten müssen, der Frau im Spital Sterbehilfe zu gewähren. Der Transport war unzumutbar.

Welche Vor- und Nachteile könnten für Spitäler durch Sterbehilfe entstehen?

Die Aufgabe von Spitälern ist es, Leben zu erhalten. Die Medizin ist heute so gut geworden, dass das Sterben immer schwieriger wird. Aber auch Ärzte können ihren Patienten manchmal nicht mehr weiterhelfen. Wenn ein Patient dann sagt: Helft mir durch Sterbehilfe. Dann sollte dies auch möglich sein.

Ein Problem für die Spitäler ist, dass sie ihre Sterbequote offenlegen müssen. Diese würde durch die Freitodbegleitung im Spital allenfalls steigen. Eine Lösung wäre, die Zahl der Freitodbegleitungen separat aufzuführen. Ich denke, dass es für ein Spital positiv sein kann, wenn es den Freitod akzeptiert. Ich persönlich würde mich lieber in einem Spital behandeln lassen, in welchem Sterbehilfe möglich ist, wenn mir nichts anderes mehr hilft.

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