HundegesetzDas Aus für kantonale Hunderegeln
Mit potenziell gefährlichen Hunden wird in der ganzen Schweiz einheitlich verfahren. Strengere kantonale Sonderregeln sind künftig nicht mehr erlaubt.
Die Einigungskonferenz ist beim Hundegesetz auf Ständeratslinie geschwenkt. Sie stimmte mit 13 zu 11 Stimmen für den Ausschluss weitergehender kantonaler Regelungen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Der Nationalrat hatte den Kantonen eigene Gesetze zubilligen wollen.
Beim weiteren strittigen Punkt, der Bewilligungspflicht für das Halten potenziell gefährlicher Hundetypen, entschied sich die Konferenz mit 16 zu 8 Stimmen für die Bewilligung und damit die Ständeratsversion.
Alles oder nichts
Die beiden Kammern können sich nun nur noch für oder gegen den Vorschlag der Einigungskonferenz aussprechen. Lehnt ihn der Nationalrat am Montag ab, ist das Hundegesetz gestorben.
Ist das der Fall, muss das Parlament auch über das Schicksal des Verfassungsartikels befinden, welcher die Grundlage für das Gesetz bildet. Er ist bereits von beiden Räten gutgeheissen worden und für die Schlussabstimmung traktandiert. Wird er dort gutgeheissen, muss er Volk und Ständen vorgelegt werden - ohne Gesetz wohl kein leichtes Unterfangen.
Bub totgebissen
Auslöser für das Hundegesetz war die tödliche Attacke auf einen sechsjährigen Buben im zürcherischen Oberglatt im Jahr 2005. Ursprünglich stand ein Pitbull-Verbot zur Debatte. Das Gesetz verzichtet auf das Verbot bestimmter Hunderassen, obwohl inzwischen mehrere Kantone solche Kataloge kennen.
Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden.
Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können. (sda)